Hilfsmittel
Der Hilfsmittel-Bereich umfasst eine Vielzahl an Produkten, von Bandagen über Hörgeräte bis hin zu Rollstühlen oder Prothesen. Auf diesen Seiten erfährst Du, welche Anwendungen und Produkte zu den Hilfsmitteln gehören, welche gesetzlichen Zuzahlungen Du leisten musst und für welche Hilfsmittel sogenannte Festbeträge gelten.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Versorgungen nur durch einen Vertragspartner der Krankenkasse erfolgen können. Um es Dir zu erleichtern, den jeweils nächsten Leistungserbringer zu finden, bieten wir mit unserem Partner Medicomp auf deren Website eine Vertragspartnersuche an. Die dort angezeigte Liste kannst Du Dir über die folgenden Links ausdrucken.
Unsere qualifizierten Vertragspartner werden Deine Versorgung auf elektronischem Weg beantragen. So ist eine schnelle Bearbeitung Deines Anliegens durch die Bosch BKK sichergestellt.
So findest Du einfach und schnell einen passenden Vertragspartner:
Der Begriff Hilfsmittel umfasst eine enorme Vielfalt an Produkten: Bandagen, Rollatoren und Rollstühle, Prothesen wie auch Hörgeräte.
Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für vom Arzt verordnete Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Um den Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu garantieren, vereinbart die Bosch BKK mit leistungsstarken Partnern feste Preise für bestimmte Hilfsmittel und dazugehörige Dienstleistungen.
Weitere Informationen
Wir wollen Dir die Möglichkeit geben, Dir schnell einen Eindruck zu verschaffen, welche Leistungen Du bei der Versorgung mit Hilfsmitteln erwarten kannst. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Dir deshalb eine Anwendung an, in der Du Informationen zu unseren Hilfsmittelverträgen erhältst. Für jeden Vertrag findest Du ein Informationsblatt, auf dem wir für Dich die wesentlichen Vertragsinhalte zusammengefasst haben. Falls Du darüber hinaus Fragen hast, wende Dich sich gerne an Deine Geschäftsstelle oder schick uns eine E-Mail.
Der Gesetzgeber hat außerdem bestimmte Produktgruppen benannt, in denen Festbeträge gelten. Das heißt, es gibt eine preisliche Obergrenze für das jeweilige Hilfsmittel. Daher übernimmt auch jede gesetzliche Kasse für dieses Hilfsmittel den gleichen Betrag.
Festbeträge gibt es für:
- Einlagen
- Hörhilfen
- Inkontinenzhilfen
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- Sehhilfen
Gerne informieren wir Dich über unsere Vertragspartner. Entscheidest Du Dich für ein Hilfsmittel über den Fest- oder den Vertragspreis, musst Du die Mehrkosten selbst tragen – zuzüglich zur gesetzlichen Zuzahlung. Oft hilft deshalb das Gespräch mit dem Kundenberater der Bosch BKK, um Dir unnötige Kosten zu ersparen.
Der Gesetzgeber hat auch für die Versorgung mit Hilfsmitteln einen Eigenanteil für die Versicherten festgelegt. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10 Prozent des Abgabepreises. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5, höchstens jedoch 10 Euro. Auf keinen Fall ist die gesetzliche Zuzahlung höher als das Hilfsmittel selbst kostet. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Windeln, Inkontinenzvorlagen) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten je Packung (Verbrauchseinheit), höchstens jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf.
Manche Anbieter verlangen für bestimmte Hilfsmittel von ihren Kunden eine so genannte „wirtschaftliche Zuzahlung“. Erkundige Dich am besten direkt im Geschäft, ob es auch ein Hilfsmittel zum Festbetrag oder zu einem mit uns vereinbarten Vertragspreis gibt.
Die Bosch BKK trägt die Kosten für erforderliche Brillengläser in Höhe der Vertragssätze für Versicherte bis 18 Jahre.
Für das Alter zwischen 15 und 18 Jahren gilt: Die Jugendlichen haben Anspruch auf Kostenübernahme neuer Brillengläser, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat. In medizinisch erforderlichen Fällen werden auch die Kosten für Kontaktlinsen erstattet. Ansonsten werden die Kosten ersetzt, die für eine Brille anfallen würden.
Bei Versicherten ab 18 Jahren darf die Bosch BKK Kosten für Sehhilfen nur in besonders schweren, genau definierten Fällen in Höhe der Festbeträge übernehmen.
Abgesehen von den hier beschriebenen Hilfsmitteln gibt es die Gruppe der Pflegehilfsmittel, deren Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Hier informieren wir Leistungserbringer jeweils aktuell über geplante Vertragsverhandlungen bzw. Ausschreibungen für Hilfsmittel.
Aktuell liegen keine Ausschreibungen vor.