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Hilfsmittel

Informationen und Details der Bosch Betriebskrankenkasse zu den Leistungen rund um Hilfsmittel

Der Hilfsmittel-Bereich umfasst eine Vielzahl an Produkten, von Bandagen über Hörgeräte bis hin zu Rollstühlen oder Prothesen. Auf diesen Seiten erfährst Du, welche Anwendungen und Produkte zu den Hilfsmitteln gehören, welche gesetzlichen Zuzahlungen Du leisten musst und für welche Hilfsmittel sogenannte Festbeträge gelten.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Versorgungen nur durch einen Vertragspartner der Krankenkasse erfolgen können. Um es Dir zu erleichtern, den jeweils nächsten Leistungserbringer zu finden, bieten wir mit unserem Partner Medicomp auf deren Website eine Vertragspartnersuche an. Die Hilfsmittel-Leistungserbringer der Bosch BKK findest Du in unserer Vertragspartnersuche.

Unsere qualifizierten Vertragspartner werden Deine Versorgung auf elektronischem Weg beantragen. So ist eine schnelle Bearbeitung Deines Anliegens durch die Bosch BKK sichergestellt.

So findest Du einfach und schnell einen passenden Vertragspartner:

Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für vom Arzt verordnete Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Um Dir eine qualitativ hochwertige Versorgung zu garantieren, vereinbart die Bosch BKK mit leistungsstarken Partnern feste Preise für bestimmte Hilfsmittel und dazugehörige Dienstleistungen.

Weitere Informationen

Absauggeräte
Absauggeräte befreien die oberen und/oder unteren Atemwege von Flüssigkeiten und Schleim.

Adaptionshilfen
Adaptionshilfen unterstützen, wenn infolge von Krankheit oder Behinderung Geräte und Gegenstände des täglichen Lebens sowie Kompressionsstrümpfe nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können. Mithilfe der Adaptionshilfen können Geräte und Gegenstände, die unabdingbar mit der täglichen Lebensführung und Alltagsbewältigung verbunden sind, wiederverwendet werden.

Applikationshilfen
Applikationshilfen und deren Zubehör dienen vorrangig der Verabreichung von Arzneimitteln und/oder der medizinisch notwendigen enteralen oder parenteralen Ernährung. Des Weiteren werden Applikationshilfen zur rektalen Einleitung von Spülflüssigkeit in den Darm eingesetzt.

Armprothesen
Armprothesen sind Körperersatzstücke insbesondere zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung nach einer Amputation oder Fehlbildung/Fehlanlage im Bereich der oberen Extremitäten. Sie bilden ein Baukastensystem, welches eine Kombination von individuell gefertigten Komponenten und industriell hergestellten Prothesenkomponenten darstellt.

Augenprothesen
Augenprothesen aus Glas oder Kunststoff dienen der Rehabilitation nach Entstellung oder Verlust des natürlichen Auges. Sie haben die Aufgabe, die Augenhöhle vor Schaden zu bewahren und Schrumpfungen zu verhindern. Bei Kindern dienen sie zusätzlich dem Wachstumsanreiz der betroffenen Gesichtshälfte.

Bade- und Duschhilfen
Bade- und Duschhilfen ermöglichen bzw. erhöhen die Selbständigkeit bei der Durchführung der Körperpflege und körperhygienischen Maßnahmen, insbesondere indem sie beeinträchtigte oder fehlende Funktionen des Bewegungs- oder Halteapparates kompensieren.

Bandagen
Bandagen sind körperteilumschließende oder körperteilanliegende, meist konfektionierte Hilfsmittel. Ihre Funktion ist es, komprimierend und/oder funktionssichernd zu wirken. Die Grundelemente bestehen aus flexiblen Materialien und/oder sind mit festen textilen Bestandteilen ausgestattet.

Beinprothesen
Beinprothesen haben die Aufgabe, nicht mehr vorhandene oder fehlgebildete Teile des Beines zu ersetzen. In erster Linie dient das zum funktionellen Ausgleich einer Behinderung – Betroffenen soll es im besten Fall trotz der Einschränkungen im Bereich der unteren Extremitäten gelingen, sich zu mobilisieren, also fortzubewegen.

Bestrahlungsgeräte
Bestrahlungsgeräte dienen der Applikation von Energie in den menschlichen Körper. Sie dienen zur häuslichen UV-Therapie, auch Lichttherapie genannt.

Blindenhilfsmittel
Menschen mit Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung können zur Planung und Kontrolle ihrer Handlungen ihr Sehvermögen nicht oder nur sehr eingeschränkt einsetzen. Spezifische Hilfsmittel und notwendige Schulungen für den Gebrauch dienen der sicheren, zielgerichteten und selbstbestimmten Fortbewegung sowie der Informationsgewinnung und Kommunikation. Spezifische Hilfsmittel und Schulungen dieser Produktgruppe haben keinerlei sehkraftverbessernde Wirkung.

Brustprothesen
Aufgabe einer Brustprothese ist neben dem optischen Ausgleich auch die Erhaltung der Körpersymmetrie (Vermeidung von Schulterschiefstellung) durch ein angemessenes Gewicht der Prothese sowie das Erreichen eines der natürlichen Brust vergleichbaren Bewegungsverhaltens.

Dekubitus-Hilfsmittel
Dekubitus-Hilfsmittel können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gezielt dazu einsetzen, um Druckgeschwüre zu vermeiden. Sie entlasten empfindliche Körperstellen und reduzieren so den Druck. Zur Dekubitusprophylaxe gibt es verschiedene Hilfsmittel. Manche Produkte werden am Rücken positioniert, andere konzentrieren sich auf das Gesäß oder die Füße. Bei der Wahl des Hilfsmittels ist es besonders wichtig, das individuelle Dekubitusrisiko zu beachten und die entsprechenden Körperstellen langfristig zu unterstützen.

Einlagen
Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Stützung, Bettung oder Korrektur von Fußdeformitäten, speziell zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile.

Elektrostimulationsgeräte
Bei Elektrostimulations- und Elektrotherapiegeräten handelt es sich um elektrisch betriebene Medizinprodukte, die einen therapeutisch wirksamen Strom erzeugen und ihn über Elektroden unterschiedlicher Ausführung dem Körper zuführen.

Epithesen
Epithesen im Sinne dieser Produktgruppe sind individuell angefertigte Hilfsmittel zum in erster Linie ästhetischen Ausgleich von irreversiblen Körperdefekten mit körperfremdem (alloplastischem) Material, wie Kunststoffen, insbesondere Silikon, Metall, Porzellan oder Glas.

Gehhilfen
Gehhilfen sind Hilfsmittel, die zum einen die Gelenke entlasten und zum anderen die Mobilität steigern. Die verschiedenen Ausführungen von Gehhilfen eignen sich für alle Menschen, die eine körperliche Einschränkung haben, sei es durch Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung oder nach einem Unfall. Senioren greifen ebenfalls gerne auf einen Gehstock, Rollator und Co. zurück. Eine sichtbare körperliche Einschränkung muss dabei nicht zwangsläufig vorliegen. Manchmal sehnen sich Senioren auch nach mehr Sicherheit, beispielsweise bei vorliegender Gleichgewichtsstörung oder häufigen Schwindelgefühlen.

Haarersatz
Haarersatz dient dazu, die natürlich gewachsenen Haare bei Haarverlust zu ergänzen oder zu ersetzen.
Vollperücken sollen das nicht mehr vorhandene Haar vollständig ersetzen, Teilbereichsperücken den vom Haarverlust betroffenen Bereich des Oberkopfes. Das Material der verwendeten Haare besteht entweder aus Synthetik- bzw. Kunstfaser, Mischhaar oder Echthaar. Es wird zur Verarbeitung gewaschen, gekämmt, gefärbt und in die gewünschte Form gebracht. Haarersatz ist in vielen Farben und Größen lieferbar und kann bedingt in Größe und Form der Kopfform angepasst werden.

Hilfsmittel zum Glukosemanagement
Hilfsmittel zum Glukosemanagement unterstützen Patienten dabei, den Blutzucker im Blick zu behalten und bei Abweichungen einzugreifen. Diese Produktgruppe bündelt vor allem die bei insulinpflichtigem Diabetes benötigten Hilfsmittel, insbesondere Insulinspritzen, Insulinpens, Blutzuckermessgeräte, kontinuierlich messende Glukosemesssysteme - CGM Systeme, Insulinpumpen, Insulinpumpentherapiesysteme und Insulin-Patch-Pumpentherapie-Systeme.

Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
Als Tracheostoma wird ein operativ angelegter Luftröhreneingang (künstliche Körperöffnung) am Hals bezeichnet, welcher dauerhaft oder vorübergehend erforderlich sein kann. Die Atmung erfolgt nicht mehr oder nur noch teilweise durch Nase und Mund. Eine Tracheotomie wird z. B. bei invasiver Beatmung, nach operativer Entfernung des Kehlkopfes (Laryngektomie), bei mechanischer Behinderung der Atmung sowie bei Tumor oder Trauma im Bereich der oberen/unteren Luftwege (Trachea- und Mund-Rachen-Raum) durchgeführt. Die speziellen anatomischen Gegebenheiten und Bedürfnisse tracheotomierter Kinder erfordern besondere Anforderungen an die Produkteigenschaften der Hilfsmittel. Zudem ist bei Kindern darauf zu achten, dass die Kanülengröße aufgrund des schnellen Wachstums von Kindern stets kontrolliert und angepasst wird.

Hörhilfen
Ein Hörgerät ist ein Hilfsmittel, mit dem Menschen die Funktionseinschränkung des Ohres ausgleichen können. Es gibt eine große Auswahl an volldigitalen Hörsystemen, auch als Hörhilfen oder Hörgeräte bekannt. Das ist auch wichtig, denn die Bedürfnisse der Träger sind durchaus unterschiedlich. Eines ist aber stets sehr wichtig: eine individuelle Anpassung. Um das sicherzustellen, ist eine zielgerichtete Beratung notwendig. Übrigens: Niemand muss sich vor einem Hörgerät fürchten. Moderne Geräte sind klein und unauffällig gehalten, aber trotzdem sehr leistungsfähig.

Inhalations- und Atemtherapiegeräte
Inhalations- und Atemtherapiegeräte zielen auf die oberen und unteren Atemwege ab. Die Atemwege erfüllen einen wichtigen Zweck – durch sie strömt beim Einatmen und Ausatmen Luft. Zu den oberen Atemwegen zählen die Nase, die Nasennebenhöhlen und der Rachenraum. Die unteren Atemwege bestehen aus dem Kehlkopf, der Luftröhre, den Bronchien und der Lunge.

Inkontinenzhilfen
Wer den Harn oder Stuhl nicht mehr oder nur noch unzuverlässig halten kann, bei dem liegt eine Inkontinenz vor. Verlieren Personen unwillkürlich Urin oder Stuhl, ist eine intensive Pflege bei Inkontinenz wichtig. Auf diese Weise wird das Wohlbefinden des Betroffenen gestärkt und der Verbreitung von Krankheitserregern entgegengewirkt. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige greifen dafür zum Beispiel zu aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln. Sie haben die Aufgabe, den Urin aufzufangen und sicher einzuschließen, umso unter anderem das Pflegebett trocken zu halten. Es gibt aber auch Hilfsmittel, die den Stuhl oder Urin direkt nach dem Ausscheiden an Ort und Stelle auffangen bzw. ableiten – dabei helfen spezielle Auffangbeutel.

Kommunikationshilfen
Kommunikationshilfen unterstützen den zwischenmenschlichen Austausch. Grundsätzlich helfen gestische, mimische, bildhafte oder sprachliche Zeichen bei der Kommunikation. Gesprächsteilnehmer nutzen für den Austausch das Hören, Fühlen, Sehen, Schreiben und insbesondere das Sprechen. Wer aufgrund einer angeborenen Beeinträchtigung, einer Erkrankung, eines Unfalls oder durch Alterungsprozesse Defizite in einem dieser Bereiche hat, kann auf Hilfsmittel angewiesen sein – diese können die Einschränkungen kompensieren. Zu den Kommunikationshilfen zählen ausschließlich Produkte, die im direkten Sinne die lautsprachliche bzw. schriftliche Mitteilung und die zugehörige Entwicklung unterstützen bzw. ermöglichen.

Kompressionstherapie
Die Kompressionstherapie ist ein in der Phlebologie (Venenheilkunde) sehr häufig eingesetztes Behandlungsverfahren. Mit kontrolliertem Druck von außen wird das Gewebe und das darin liegende Venensystem angesprochen. Auf diese Weise reduziert sich der Durchmesser der Venen – die Strömungsgeschwindigkeit des Blutes in den Venen steigt an. Genau das optimiert den Rückfluss zum Herzen und entlastet das Venensystem. Die Beschleunigung des Blutflusses fördert auch den Abbau von Blutgerinnseln und beugt Venenthrombosen vor. Ein weiterer Vorteil der Kompressionstherapie ist, dass die Venen mehr Flüssigkeit aus dem Gewebe aufnehmen – Wassereinlagerungen und die damit verbundenen typischen Schwellungen gehen zurück. Zu den Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie gehören insbesondere Strümpfe, Strumpfhosen oder Armlingen.

Kranken- und Behindertenfahrzeuge
Kranken- oder Behindertenfahrzeuge sind so konzipiert, dass sie Menschen, die gehunfähig oder gehbehindert sind, tatkräftig unterstützen – mithilfe der Produkte können Betroffene sich alleine oder mit der Unterstützung Außenstehender fortbewegen. Da die körperlichen Einschränkungen und somit die Bedürfnisse der Personen recht unterschiedlich ausfallen, gibt es eine große Auswahl an Kranken- und Behindertenfahrzeugen. Das wohl bekannteste Hilfsmittel ist der Rollstuhl. Daneben gibt es aber noch weitere Hilfsmittel in dieser Kategorie, beispielsweise Toiletten- oder Duschrollstühle.

Krankenpflegeartikel
Folgende Produkte gehören zu der Kategorie „Krankenpflegeartikel“:
Behindertengerechte Betten: Das sind spezielle Betten, die beispielsweise besonders tragfähig sind oder über eine breitere Liegefläche verfügen. Behindertengerechte Betten für Kinder oder Erwachsene lassen sich unter anderem motorgestützt in der Höhe verstellen und bieten gegebenenfalls eine Aufstehfunktion an.
Behindertengerechtes Bettenzubehör: Mit einzelnen Zusatzprodukten kann ein behindertengerechtes Bett noch mehr Funktionen erfüllen oder Komfort bieten. Das gelingt beispielsweise mit Seitengittern, Fixiersystemen, Seitenpolstern, Bettverlängerungen oder Bettaufrichtern.

Bettzurichtungen: Darunter versteht man Einlegerahmen, die motorisch verstellbar sind und gegebenenfalls eine erhöhte Tragfähigkeit aufweisen. Sie werden einfach in das Bett hineingelegt und können für zusätzlichen Komfort sorgen.

Steckbecken: Sie sind besser bekannt unter dem Namen Bettpfannen. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen und aus unterschiedlichem Material (Edelstahl oder Kunststoff). Steckbecken unterstützen vor allem bewegungseingeschränkte Menschen, die ihre Toilette kaum oder gar nicht mehr erreichen können.

Bettschutzeinlagen: Saugende Bettschutzeinlagen gibt es als Einmalprodukt oder als wiederverwendbare (waschbare) Alternative. Bettschutzeinlagen unterstützen die Hygiene bei Personen, bei denen Körperausscheidungen wie Urin oder Wundsekrete auf das Bett gelangen. Durch die aufsaugenden Eigenschaften helfen sie beispielsweise dabei, das Gewebe vor Feuchtigkeit zu bewahren und so einem Dekubitus vorzubeugen.

Einmalhandschuhe: Auch Einmalhandschuhe zählen zu den Krankenpflegeartikeln. Durch ihre Verwendung können Sie sich selbst oder Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied vor Infektionen schützen, beispielsweise bei der Intimpflege oder bei der Unterstützung der Wundversorgung

Lagerungshilfen
Lagerungshilfen dienen der Lagerung. Sie werden im medizinischen Alltag und in der Pflege eingesetzt, um Körperteile zu entlasten, eine schmerzfreie Sitz- oder Liegeposition zu ermöglichen und um im Rahmen von Therapien die Atmung zu erleichtern. Nicht nur permanent bettlägerige Patienten profitieren von Lagerungshilfen. Auch nach Operationen oder Verletzungen kann eine vorübergehende Hochlagerung mittels Lagerungshilfen sinnvoll sein. Lagerungshilfen gibt es in vielen Formen und Größen – individuelle Anpassungsmöglichkeiten sind möglich.

Messgeräte für Körperzustände/ -funktionen
Teststreifen und Geräte für die Urin- und Blutanalyse, Blutdruckmessgeräte, EKG-Geräte, Fieberthermometer und Personenwaagen messen und bewerten körperliche Zustände.
Es gibt Geräte mit Sprachausgabe für Menschen mit Sehbehinderung, Stethoskope mit regulierbarer Lautstärke für hörgeschädigte Menschen oder Körperwaagen mit Rampen für Menschen im Rollstuhl.

Mobilitätshilfen
Bei Mobilitätshilfen denken viele Menschen an Rollstühle oder Rollatoren. Mobilitätshilfen sind jedoch dazu bestimmt, Personen den Positionswechsel zu erleichtern. Das sorgt bei pflegebedürftigen Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung für große Erleichterung im Alltag. Die Mobilitätshilfen haben das Ziel, Betroffenen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen – viele Anwender sind so in der Lage, den Positionswechsel wieder alleine durchzuführen. Helfende profitieren ebenfalls von den Hilfsmitteln, da der Unterstützungsaufwand durch die Mobilitätshilfen deutlich gesenkt wird.

Neurodermitisbekleidung/ Encasings
Mit Neurodermitis – Bekleidung, entweder als Overall oder als zweiteiliger Schlafanzug, werden Kinder versorgt, die an Neurodermitis leiden. Sie schützen die Haut vor Juckreiz und werden am häufigsten in der Nacht getragen. Angenähte Handschuhe und Füßlinge vermeiden zudem, dass die Haut durch häufiges Kratzen verletzt wird. In besonderen Fällen kommt auch der Einsatz von speziellen Materialien mit antibakterieller Wirkung zum Einsatz.
Encasings sind milben- und allergendichte Bezüge aus beschichtetem Gewebe für Matratzen, Oberbetten oder Kissen. Sie dienen zum Schutz vor Allergenen wie Hausstaubmilben, da durch die Materialdichtigkeit und ein komplettes Umhüllen der Bettwäsche ein Kontakt mit der Haut vermieden wird. Encasings werden daher insbesondere von Allergikern genutzt.

Orthesen/ Schienen
Orthesen umschließen Teile des Körpers oder liegen direkt daran an. Die Hilfsmittel dienen dazu, die Körperfunktionen zu sichern, indem sie unter anderem stabilisieren, mobilisieren, immobilisieren, entlasten, fixieren oder korrigieren. In vielen Fällen dient ein Hilfsmittel dem Ausgleich von Behinderungen und erfüllt gleichzeitig therapeutische Anforderungen – die oben genannten Eigenschaften können deshalb bei Orthesen auch kombiniert vorliegen.

Pflegehilfsmittel
Abgesehen von den hier beschriebenen Hilfsmitteln gibt es die Gruppe der Pflegehilfsmittel, deren Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Weitere Details zu den Pflegehilfsmitteln

Schuhe
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören:

  • Orthopädische Maßschuhe, Zusatzarbeiten am orthopädischen Maßschuh, Änderungen und Instandsetzungen
  • Therapieschuhe
  • Orthopädische Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen
  • Leisten für orthopädische Maßschuhe
  • Diabetesadaptierte Fußbettungen
  • Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom
  • Zehen - und Mittelfußersatz
  • Sonderarbeiten

Sehhilfen
Die Produktgruppe „Sehhilfen“ gliedert sich in die Teilbereiche Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen. Sehhilfen im Sinne dieser Produktgruppe werden unterschieden in sehschärfenverbessernde Sehhilfen und therapeutische Sehhilfen. Während sehschärfenverbessernde Sehhilfen für die Korrektion von Brechungsfehlern des Auges genutzt werden, kommen therapeutische Sehhilfen bei der Behandlung und/oder Korrektion einer Augenverletzung oder Augenerkrankung zum Einsatz.
Die Bosch BKK trägt die Kosten für erforderliche Brillengläser in Höhe der Vertragssätze für Versicherte bis 18 Jahre.
Für das Alter zwischen 15 und 18 Jahren gilt: Die Jugendlichen haben Anspruch auf Kostenübernahme neuer Brillengläser, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat. In medizinisch erforderlichen Fällen werden auch die Kosten für Kontaktlinsen erstattet. Ansonsten werden die Kosten ersetzt, die für eine Brille anfallen würden.
Bei Versicherten ab 18 Jahren darf die Bosch BKK Kosten für Sehhilfen nur in besonders schweren, genau definierten Fällen übernehmen.
Du möchtest Deinen Versicherungsschutz für Brillen und Kontaktlinsen erweitern? Dann lasse Dich über eine private Zusatzversicherung beraten.

Sitzhilfen
Menschen, die ausgeprägte Sitzfehlhaltungen oder Sitzhaltungsinstabilitäten aufweisen, können von einer Sitzhilfe profitieren. Betroffenen fällt es nämlich schwer, auf gängigen Möbeln beschwerdefrei zu sitzen, zum Beispiel, weil sie durch eine Fehlhaltung mit der Zeit Schmerzen entwickeln. Eine Sitzhilfe hat das Ziel, beschwerdefreies Sitzen zu ermöglichen, und zwar unter Berücksichtigung einer physiologisch günstigen Position.

Sprechhilfen
Eine normale Unterhaltung zu führen, ist für Menschen mit Stimmverlust oder mangelndem Sprachvolumen kaum oder gar nicht möglich. Sprechhilfen unterstützen die verbale Kommunikation mit verschiedenen Techniken. Mechanische Tonerzeuger können beispielsweise die Stimmbänderfunktion ersetzen. Stimmverstärker sind hilfreich bei leisen Stimmen – die natürliche Stimme des Anwenders wird damit lauter wiedergegeben.

Stehhilfen
Stehhilfen sind spezielle Geräte, die eine aufrechte Position ermöglichen. Sie stabilisieren zu diesem Zweck den Rumpf und die Beine. Stehhilfen kommen bei Menschen zum Einsatz, die funktionelle oder strukturelle Schädigungen aufweisen, die das Stehvermögen erschweren oder verhindern. Die Hilfsmittel unterstützen Anwender dabei, in einer aufrechten Position zu verbleiben. Das kann sinnvoll sein, um beispielsweise die Raumwahrnehmung oder die Armfunktion zu optimieren. Außerdem beugen Patienten mit einer Stehhilfe einer Thrombose sowie Druckgeschwüren vor und bringen ihren Kreislauf in Schwung. Die Stehhilfe dient zudem als therapeutisches Hilfsmittel – eine stehende Position ist nämlich hilfreich bei der Vorbereitung eines Gehtrainings.

Stomaartikel
Bei Stomaartikeln handelt es sich im Wesentlichen um Produkte, die der Aufnahme von Stuhlgang oder Urin aus chirurgisch durch die Bauchwand angelegten künstlichen Körperöffnungen des Darms (Enterostoma) oder der harnableitenden Organe (Urostoma) dienen.

Toilettenhilfen
Toilettenhilfen ermöglichen bzw. erhöhen die Selbstständigkeit bei der Toilettenbenutzung und der damit verbundenen körperhygienischen

Weitere Informationen findest Du in unseren Versicherteninformationen

Gesetzliche Zuzahlung
Der Gesetzgeber hat für die Versorgung mit Hilfsmitteln einen Eigenanteil für die Versicherten festgelegt. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10 Prozent des Abgabepreises. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro. Auf keinen Fall ist die gesetzliche Zuzahlung höher als das Hilfsmittel selbst kostet. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Windeln, Inkontinenzvorlagen) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten je Packung (Verbrauchseinheit), höchstens jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf. Die Zuzahlung wird Dir direkt von unserem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Manche Anbieter verlangen für bestimmte Hilfsmittel von ihren Kunden eine so genannte „wirtschaftliche Zuzahlung“. Erkundige Dich am besten direkt im Geschäft, ob es auch ein Hilfsmittel zum Festbetrag oder zu einem mit uns vereinbarten Vertragspreis gibt.

Lese hier nach, wann und wie Du von der Zuzahlung befreit werden kannst.

Bei einer höherwertigen Versorgung können Mehrkosten entstehen, die wir Dir leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Dir mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.

Festbeträge
Der Gesetzgeber hat bestimmte Produktgruppen benannt, in denen Festbeträge gelten. Das heißt, es gibt eine preisliche Obergrenze für das jeweilige Hilfsmittel. Daher übernimmt auch jede gesetzliche Krankenkasse für dieses Hilfsmittel den gleichen Betrag.

Festbeträge gibt es für:

  • Einlagen
  • Hörhilfen
  • Inkontinenzhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Gerne informieren wir Dich über unsere Vertragspartner. Entscheidest Du Dich für ein Hilfsmittel über dem Fest- oder Vertragspreis, musst Du die Mehrkosten selbst tragen – zuzüglich zur gesetzlichen Zuzahlung. Bevor Du eine Mehrkostenvereinbarung unterschreibst, lasse Dich von Deinem Leistungserbringer ausführlich dazu beraten.

Wir wollen Dir die Möglichkeit geben, Dir schnell einen Eindruck zu verschaffen, welche Leistungen Du bei der Versorgung mit Hilfsmitteln erwarten kannst. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Dir deshalb eine Anwendung an, in der Du Informationen zu unseren Hilfsmittelverträgen erhältst. Für jeden Vertrag findest Du ein Informationsblatt, auf dem wir für Dich die wesentlichen Vertragsinhalte zusammengefasst haben. Falls du darüber hinaus Fragen hast, wende Dich gerne an unser Hilfsmittel-Kompetenzzentrum unter HiMiKC@Bosch-BKK.de.

Du hast weitere Fragen bezüglich Deiner Hilfsmittelversorgung?
Deine Bosch BKK ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr für Dich da.
+49 711 25088-0

GKV-Hilfsmittelverzeichnis
Im GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis werden Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung fallen.
https://www.rehadat-gkv.de/

Hier findest Du Informationen zu unseren Verträgen über die verschiedenen Produktgruppen.

Bandagen, Orthesen, Prothesen
Informationen zu Bandagen, Orthesen, Prothesen (PDF, 143 kB)

Beatmungs- und Absauggeräte
Informationen zu Beatmungs- und Absauggeräten (PDF, 236kB)

Blindenhilfen, elektronisch
Informationen zu elektronischen Blindenhilfen (PDF, 423kB)

Diabetikerbedarf
Informationen zu Diabetikerbedarf (PDF, 73kB)

Elektrostimulationsgeräte
Informationen zu Elektrostimulationsgeräten (PDF, 78kB)

Enterale Ernährung
Informationen zu Enterale Ernährung (PDF, 71kB)

Epithesen
Informationen zu Epithesen (PDF, 599kB)

Glukosemessung bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus
Informationen zur Glukosemessung bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus (PDF, 74kB)

Hausnotruf
Informationen zum Hausnotruf (PDF, 48kB)

Inkontinenzartikel, ableitend
Informationen zu ableitenden Inkontinenzartikeln (PDF, 87kB)

Inkontinenzartikel, aufsaugend
Informationen zu aufsaugenden Inkontinenzartikeln (PDF, 150kB)

Insulinpumpen
Informationen zu Insulinpumpen (PDF, 214kB)

Kompressionstherapie
Informationen zur Kompressionstherapie (PDF, 140kB)

Neurodermitisbekleidung und Encasing
Informationen zu Neurodermitisbekleidung und Encasing (PDF, 147kB)

Orthopädieschuhtechnik
Informationen zu Orthopädieschuhtechnik (PDF, 129kB)

Parenterale Ernährung
Informationen zu parenterale Ernährung (PDF, 110kB)

Rehatechnik
Informationen zu Rehatechnik (PDF, 103kB)

Sauerstofftherapie
Informationen zur Sauerstoftherapie (PDF, 192kB)

Schlafapnoegeräte
Informationen zu Schlafapnoegeräten (PDF, 120kB)

Schmerztherapie
Informationen zur Schmerztherapie (PDF, 164kB)

Sehhilfen
Informationen zu Sehhilfen (PDF, 60kB)

Stomaartikel
Informationen zu Stomaartikeln (PDF, 157kB)

Die Hilfsmittel-Verträge der Bosch BKK kannst Du in unserer Vertragssuche einsehen.

Die Bosch BKK ist einigen Dienstleisterverträgen beigetreten. Leistungserbringer können direkt über die Dienstleister den Versorgungsverträgen beitreten.
Unter dem folgenden Link können Leistungserbringer sich für die Einsicht und den Beitritt in die entsprechenden Hilfsmittelverträge anmelden:

https://www.onlinebeitrittsmanager.de/

Bei Interesse zum Beitritt an unserem Reha-Technik Vertrag lass uns bitte die Beitrittsanfrage per E-Mail an Hilfsmittel@Bosch-BKK.de zukommen. Vielen Dank.

Bei Fragen zu Versorgungsverträgen helfen Dir Mitarbeitende aus dem Versorgungsmanagement gerne weiter:
Hilfsmittel@Bosch-BKK.de

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

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