Heilmittel
Gesetzliche Regelungen zur Kostenübernahme
Wenn Dein Arzt Dir Heilmittel verordnet, übernimmt die Bosch BKK die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Beispiele für Heilmittel sind u. a.:
- Krankengymnastik
- Massagen
- Ergotherapie
- Logopädie
Hier findest Du Anbieter mit Kassenzulassung in Deiner Nähe
Gesetzliche Zuzahlung
Versicherte ab 18 Jahre müssen sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen an den Kosten für Heilmittel mit 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten je verordnetem Heilmittel beteiligen.
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. Mehr dazu erfährst Du bei Deinem Kundenberater oder unter dem folgenden Link.
Weitere Informationen
Lesen Sie nach, wann und wie Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können.
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