Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe) übernimmt die Bosch BKK für pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1) die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro pro Kalendermonat.
Auch die Kosten für erforderlich technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten) können für Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1) übernommen werden. Die Zuzahlung für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt zehn Prozent der Kosten, höchstens aber 25 Euro. Bei geliehenen Hilfsmitteln enfällt die Zuzahlung.
Der Hausnotruf gilt ebenfalls als ein Pflegehilfsmittel. Die Bosch BKK bezuschusst die Kosten für pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1), die allein oder überwiegend allein leben und die in einer Notsituation mit einem normalen Telefon keinen Notruf absetzen können.
Wohnungsanpassung
Eventuell muss eine Wohnung umgebaut werden, damit der Pflegebedürftige selbstständiger leben kann oder die Pflege erleichtert wird. Die Bosch BKK bezuschusst solche Umbauten mit bis zu 4.000 EUR je Umbau. Allerdings muss vorab ein Kostenvoranschlag durch die Pflegekasse genehmigt werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist außerdem, dass nicht andere Sozialleistungsträger für Umbaumaßnahmen zuständig sind.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, kann der Betrag entsprechend der Anzahl der Personen, maximal für vier Personen, gezahlt werden.
Förderung alternativer Wohnformen
Damit Pflegebedürftige möglichst lange in einer häuslichen Umgebung leben können, wird die Gründung von Wohngruppen mit mind. zwei Personen einmalig mit 2.500 Euro pro Person gefördert. Dieser Betrag ist für notwendige Umbaumaßnahmen vorgesehen. Für die in solchen Wohngruppen tätige Pflegekraft kann zudem ein Betrag von 205 Euro pro Pflegebedürftigem gezahlt werden.
Unsere Kundenberater informieren Dich gerne über weitere Vorgaben durch das Pflegestärkungsgesetz.
Weitere Informationen
Mit dem „BKK PflegeFinder“ kannst Du Dich über die Pflegeanbieter an Deinem Ort oder in einem bestimmten Postleitzahlengebiet informieren.
Tipps, wie Du die häusliche, vertraute Umgebung umgestaltest, damit ältere und behinderte Menschen selbstständig wohnen können, erfährst Du hier:
Informationen zu Sturz und Hüftprotektoren
Information zu Patientenbegleiter