Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) hast Du und die Menschen, die Dich medizinisch versorgen, Deine Gesundheit stets im Blick!
Unterlagen wie Befunde oder Arztbriefe lassen sich in der ePA sicher und zentral an einem Ort speichern und verwalten. So stehen gesundheitsbezogene Informationen immer zur Verfügung, wenn sie für Deine Behandlung benötigt werden.
Der digitale Austausch mit den Leistungserbringern ermöglicht einen einfachen Überblick über Deine Gesundheitshistorie und unterstützt so Deine Behandlung.
Die Hoheit über Deine Daten behälst dabei weiterhin Du selbst. Du entscheidest, welche Informationen in der ePA aufgenommen werden und wer diese einsehen darf.
Die Nutzung der ePA ist kostenfrei und freiwillig!
Informationen zur elektronischen Patientenakte in leichter Sprache findest du hier.
Wann kann ich meine ePA nutzen?
Vom 15. Januar 2025 bis Anfang Februar wurde die elektronische Patientenakte für alle Versicherte angelegt, die nicht widersprochen haben. Die Pilotphase fand vom 15. Januar bis zum 28. April 2025 in ausgewählten Modellregionen statt, in der Leistungserbringer erste Erfahrungen mit der ePA gesammelt haben. Ab dem 29. April begann der bundeweite Rollout. Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen müssen technisch bereit sein und sich mit der Nutzung vertraut machen, um Informationen in die ePA einzustellen. Dieser Prozess wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Spätestens ab Oktober 2025 soll die ePA bundesweit von allen genutzt werden können