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Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Informationen der Bosch Betriebskrankenkasse zu Pflegehilfsmitteln und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Für Pflegebedürftige aller Pflegegrade besteht Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden oder einer selbständigen Lebensführung dienen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit die Hilfsmittel von der Krankenversicherung oder einem anderen zuständigen Leistungsträger zu leisten sind.

Die Pflegehilfsmittel können zum Verbrauch bestimmt sein oder als technische Hilfsmittel dauerhaft eingesetzt werden.

Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, z. B. Desinfektionsmittel, Krankenunterlagen, stehen bis zu 40 Euro pro Kalendermonat zur Verfügung.

Auch die Kosten für technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten) werden übernommen. Für technische Hilfsmittel ist von Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von höchstens 25 Euro zu leisten. Wurde in der Krankenversicherung eine Befreiung von den Zuzahlungen ausgesprochen, entfällt auch die Zuzahlung für diese Pflegehilfsmittel.

Hausnotrufsysteme gelten ebenfalls als Pflegehilfsmittel. Die Bosch BKK zahlt für pflegebedürftige Versicherte ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss – vorausgesetzt der Pflegebedürftige lebt überwiegend alleine und kann in einer Notsituation mit einem handelsüblichen Telefon keinen Notruf absetzen.

Vertragspartner für Pflegehilfsmittel findest Du über unsere Vertragspartnersuche.

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes:
Eventuell muss eine Wohnung erst durch Umbaumaßnahmen auf die Belange des Pflegebedürftigen angepasst werden, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen oder die Pflege durch Angehörige erheblich zu erleichtern oder überhaupt zu ermöglichen. Die Umbaumaßnahmen können sowohl innerhalb der Wohnung (Türverbreiterungen für das Befahren der Wohnung mit einem Rollstuhl) als auch außerhalb der Wohnung (Anlage eines behindertengerechten Zugangs zur Wohnung durch eine Rampe) erfolgen.

Die Bosch BKK bezuschusst solche Umbauten mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, soweit die Kosten nicht vorrangig von einem anderen Sozialleistungsträger zu leisten sind. Kann die Umbaumaßnahme durch andere Hilfen, beispielsweise eine Hilfsmittelversorgung, vermieden werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung – kann der Betrag entsprechend der Anzahl der Personen, maximal für vier Personen, gezahlt werden.

Ist eine Umbaumaßnahme geplant, beraten wir Dich gerne und helfen Dir bei der Umsetzung.

Weitere Informationen

Info-Broschüre zum Thema Sturz- und Hüftprotektoren

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