Pflege im Heim
Die ambulante häusliche Pflege ist oft alleine nicht ausreichend, um die pflegerische Versorgung sicher zu stellen und kann dann durch eine teilstationäre Pflege ergänzt werden. Ist die häusliche Pflege für einen vorübergehenden Zeitraum nicht möglich, kann zeitlich befristet die Pflege in einer vollstationären Einrichtung erfolgen. Ist die häusliche Pflege auf Dauer nicht möglich, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten der Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Die Pflegekasse der Bosch BKK bezuschusst mit ihren Leistungen zweckgebunden die Kosten der Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Für die Pflege fallen – je nach Einrichtung – unterschiedlich hohe Eigenbeteiligungen an. Kosten für die Unterkunft oder Verpflegung können von den Pflegekassen nicht übernommen werden.
Bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung unterstützen wir Dich gerne.
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