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Pflege im Heim

Informationen der Bosch Betriebskrankenkasse zu Pflege im Heim

Die ambulante häusliche Pflege ist oft alleine nicht ausreichend, um die pflegerische Versorgung sicher zu stellen und kann dann durch eine teilstationäre Pflege ergänzt werden. Ist die häusliche Pflege für einen vorübergehenden Zeitraum nicht möglich, kann zeitlich befristet die Pflege in einer vollstationären Einrichtung erfolgen. Ist die häusliche Pflege auf Dauer nicht möglich, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten der Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Die Pflegekasse der Bosch BKK bezuschusst mit ihren Leistungen zweckgebunden die Kosten der Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Für die Pflege fallen – je nach Einrichtung – unterschiedlich hohe Eigenbeteiligungen an. Kosten für die Unterkunft oder Verpflegung können von den Pflegekassen nicht übernommen werden.

Bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung unterstützen wir Dich gerne.

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Lade Dir den Antrag auf Leistungen der häuslichen Pflege hier runter, fülle ihn aus und schicke ihn uns per Post zu oder fülle Ihn direkt über unser Kundenportal aus.

Stationäre Leistungen

Stationäre Leistungen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche Pflege oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Teilstationäre Leistungen

Teilstationäre Leistungen

Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden? Dann bezahlt die Pflegeversicherung eine teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege.

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Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

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