Entlastungsbetrag
Für Pflegebedürftige in häuslicher (ambulanter) Pflege besteht Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Personen.
Erstattet werden Aufwendungen im Zusammenhang mit den Leistungen:
- der Tages- oder Nachtpflege,
- der Kurzzeitpflege,
- der zugelassenen Pflegedienste, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen der Selbstversorgung,
- der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Kosten für die Entlastungsleistungen musst Du zunächst selbst aufbringen. Wir erstatten Deine Aufwendungen bis zur Höhe der genannten monatlichen Beträge. Dabei gilt, dass Du nicht verbrauchte Beträge in einem Monat ansparst. Diese Beträge kannst Du bis spätestens zum 30.06. des folgenden Kalenderjahres noch für die genannten Entlastungsleistungen nutzen.
Beispiel:
Im Monat Januar reichst Du uns eine Rechnung in Höhe von 80 EUR für Verpflegungskosten in der Tagespflege ein, die wir Dir in vollem Umfang erstatten. Für den Monat Januar verbleibt ein Restanspruch von 45 EUR. Im Monat Februar stehen insgesamt 170 EUR für Erstattungsleistungen zur Verfügung.