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Landesrechtliche Regelungen

Zur Unterstützung in Deinem Alltag stehen Dir vielfältige Angebote zur Verfügung. Alle Angebote müssen nach den Vorschriften des Bundeslandes Deines Wohnortes zugelassen sein. Dies gilt auch für die Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch Deinen Nachbarschaftshelfer erbracht werden.

Landesverordnungen und Informationen zur Nachbarschaftshilfe in Deinem Bundesland findest Du hier:

Landesrecht Brandenburg

Leistungen zur Unterstützung im Alltag sind derzeit im Land Brandenburg leider nicht im Rahmen der Nachbarschaftshilfe möglich. Gerne prüfen wir im Einzelfall, ob wir Dich dennoch unterstützen können.

Landesrecht Bremen

In Bremen ist ein trägerunabhängiger Einsatz der Nachbarschaftshelfer nicht möglich. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer werden über DLZ Dienstleistungszentren vermittelt. Gerne prüfen wir im Einzelfall, ob wir Dich dennoch unterstützen können.

Dein Kontakt zur Bosch BKK

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