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Bonusprogramme G-win

G-win Flex – Volle Flexibilität

Egal ob jung oder alt – wer etwas für seine Gesundheit tut und dies nachweist, kann sich dafür ganz einfach von der Bosch BKK belohnen lassen.

Im neuen G-win Flex gibt es für jede nachgewiesene Vorsorgeuntersuchung, Impfung oder sportliche Aktivität einen Bonus von jeweils 10 Euro. Das beste daran: Du kannst flexibel wählen, ob Du dir Deinen Bonus als Geldprämie auszahlen lassen möchtest oder als Zuschuss für eine Gesundheitsleistung, die Du zuvor selbst gezahlt hast. Mit der Wahl dieser Cashback-Prämie verdoppelt sich Dein gesammelter Bonuswert auf bis zu 300 Euro im Jahr.

Unsere Highlights

  • Bonus ab der ersten Aktivität
  • Jeweils 10 Euro für Impfung, Check-Up, Fitnessstudio und vieles mehr – auch für Kinder
  • Flexibel sofort auszahlen lassen oder verdoppeln als Cashback-Prämie bis zu 300 Euro
  • Erstattung für attraktive Gesundheitsleistungen, wie Zahnreinigung, Sportausrüstung, Sehhilfen und vieles mehr
  • Aktivitäten von überall und jederzeit einreichen – ganz einfach über die Bosch BKK-App oder unser Online-Kundenportal

So sicherst Du Dir Deinen Bonus

Für die folgenden Vorsorge- und Gesundheitsaktivitäten kannst einen Bonus erhalten.

Neugeborenen-Hörscreening
Erweitertes Neugeborenen-Screening
Mukoviszidose-Screening bei Neugeborenen
Pulsoxymetrie bei Neugeborenen
Sonographie der Hüfte bei Neugeborenen
Einmalig
Neugeborenen-Hörscreening
Erweitertes Neugeborenen-Screening
Mukoviszidose-Screening bei Neugeborenen
Pulsoxymetrie bei Neugeborenen
Sonographie der Hüfte bei Neugeborenen
Kinderuntersuchungen U1 – U11
Jugenduntersuchung J1
Jugenduntersuchung J2
Einmalig
Einmalig (je nach Alter im jeweiligen Bonusjahr)
Neugeborenen-Hörscreening
Erweitertes Neugeborenen-Screening
Mukoviszidose-Screening bei Neugeborenen
Pulsoxymetrie bei Neugeborenen
Sonographie der Hüfte bei Neugeborenen
Zahnvorsorge
Einmalig
Je nach Alter, max. zweimal im Kalenderjahr
Neugeborenen-Hörscreening
Erweitertes Neugeborenen-Screening
Mukoviszidose-Screening bei Neugeborenen
Pulsoxymetrie bei Neugeborenen
Sonographie der Hüfte bei Neugeborenen
Durchgeführte Schutzimpfungen
Einmalig
Wenn für eine Immunisierung mehrere Impfungen durchgeführt wurden, zählt dies als eine Impfung.
Das gilt auch für eine Impfung mit einem Mehrfachimpfstoff, z.B. MMR.
Check-up Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
Check-up
Früherkennung Gebärmutterhalskrebs
Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
Frauen ab 20 Jahre
Check-up
Mammografie-Screening
Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
Frauen von 50 bis 69 Jahre
Check-up
Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata
Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
Männer ab 45 Jahre
Check-up
Darmkrebsfrüherkennung
Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
Von 50 bis 54 Jahren einmal pro Teilnahmejahr. Ab 55 Jahren alle zwei Jahre
Check-up
Früherkennung Bauchaortenaneurysma
Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
Männer ab 65 Jahre einmalig
Check-up
Hautkrebsscreening
Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
alle 2 Jahre
Check-up
Zahnvorsorge
Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
einmal im Kalenderjahr
Check-up
Durchgeführte Schutzimpfungen
Von 18 bis 34 Jahren einmalig; ab 35 Jahren alle drei Jahre
Wenn für eine Immunisierung mehrere Impfungen durchgeführt wurden, zählt dies als eine Impfung.
Das gilt auch für eine Impfung mit einem Mehrfachimpfstoff, z.B. MMR.
Gesundheitsaktivitäten Beispiele Häufigkeit
Gesundheitsaktivitäten
Regelmäßiger Sport
Beispiele
Sportverein, Fitnessstudio, Nachweis eines Sportabzeichens, Kinderturnen, Hochschulsport, Volkshochschulangebote
Häufigkeit
Bis zu 5 Aktivitäten pro Kalenderjahr
Gesundheitsaktivitäten
Betriebssport (ab 15 Jahren)
Beispiele
Vom Arbeitgeber angebotene Laufgruppen oder Bewegungskurse (außerhalb der Arbeitszeit)
Häufigkeit
Bis zu 2 Aktivitäten pro Kalenderjahr
Gesundheitsaktivitäten
Präventionskurs (ab 6 Jahren)
Beispiele
Zertifizierter Gesundheitskurs aus den Themen Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung und Raucherentwöhnung
Häufigkeit
Bis zu 2 mal pro Kalenderjahr
Gesundheitsaktivitäten
Öffentliche Gesundheitsaktionen
Beispiele
Gesundheitsfördernde Aktionen von fachlich anerkannten Trägern (z. B. Kita, Schule, Gemeinde, Gesundheitsamt)
Häufigkeit
1 mal pro Kalenderjahr

Sofort-Auszahlung oder Cashback?

Hast Du Deine Gesundheitsaktivitäten nachgewiesen, kannst Du Dir Deinen Bonus sofort als Geldprämie auszahlen lassen. Entscheidest Du Dich für die Cashback-Prämie, verdoppelt sich Dein verfügbares Bonusguthaben. Du kannst Dir damit die Kosten für eine selbst bezahlte Gesundheitsleistung aus unserem umfangreichen Cashback-Katalog erstatten lassen.

Sport

  • Kosten für Sportverein, Fitnessstudio, Sportkurse verschiedener Anbieter
  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (z. B. Fitness-Tracker, Smartwatches, Blutdruckmessgerät)
  • Sport- und Fitness-Ausrüstung (z. B. Yoga-Matte, Fahrradhelm, Sport-/ Gesundheits-Apps)
  • Sportveranstaltungen (z. B. Teilnahmegebühren für Volkslauf)
  • Entspannungsverfahren (z.B. Yoga, Meditation, Resilienz)

Erweiterte zahnmedizinische Leistungen, z. B. Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Alternative Wurzelbehandlung

Private Gesundheitsleistungen

  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) beim Arzt, gelistet unter www.igel-monitor.de
  • Alternative Heilmethoden nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis (z.B. Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie, TCM)

Sehhilfen

  • Brillen, Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Sehtests

weitere Extras

  • Private Krankenzusatzversicherungen
  • Erste-Hilfe-Kurse

Wie kann ich teilnehmen?

Wenn Du an unseren G-win Programmen teilnehmen willst, nutze einfach das Online-Kundenportal der Bosch BKK oder die Bosch BKK App. Melde Dich an unter Meine.Bosch-BKK.de oder lade Dir die Bosch BKK App im Apple App Store oder im Google Play Store herunter.

Du kannst dort unter der Rubrik „Bonusprogramme“ angeben, an welchen Maßnahmen Du teilgenommen hast. Die Nachweise hängen von der Art der Gesundheitsaktivität ab – oft reichen schon die Angabe des Untersuchungstermins und des Arztes, das Hochladen des Impfausweises oder die Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters.

Das gesammelte Bonusguthaben kannst Du Dir dann als Geldprämie auszahlen lassen oder als Cashback-Prämie, wenn Du uns Deine zuschussfähigen Rechnungen hochlädst.

Nicht vergessen: Lade alle Nachweise und Rechnungen aus dem Bonusjahr bis spätestens 30.06. des Folgejahres hoch, sonst verfällt der Bonusanspruch.

Weitere Informationen und die einzelnen Bonusmaßnahmen findest Du im Online-Kundenportal oder in der Bosch BKK App.

FAQ

Eine automatische Einschreibung erfolgt nicht. Bisherige G-win-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen können sich ab 01.01.2025 im Online-Kundenportal oder in der Bosch BKK App zum neuen G-win Flex anmelden.

Ein Bonus ist ab der ersten Maßnahme möglich. Je mehr Maßnahmen nachgewiesen werden, desto höher ist das Bonusguthaben.

Nein. Beim Hautcheck des Onlinearztes werden nur einzelne Hautveränderungen beurteilt. Das ersetzt nicht die umfassende Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre.

Nach Auffassung unserer Aufsichtsbehörde dürfen Nichtrauchen und gesundes Körpergewicht allein keinen Bonus auslösen. Wir wollten jedoch ein einfaches Bonusprogramm ohne Mindestvoraussetzungen schaffen - d.h. jetzt ist ein Bonus ab der ersten erfüllten Maßnahme möglich. An Stelle von Nichtrauchen und Gesundes Körpergewicht sind 2 weitere Sportaktivitäten und 1 weiterer Präventionskurs hinzugekommen.

Erfordert die Grundimmunisierung gegen eine Erkrankung mehrere Impfdosen (z.B. 3x FSME, 3x HPV,2x Rotavirus) gilt diese Impfreihe als eine Impfung. Auch Impfungen mit einem Mehrfachimpfstoff wie z.B. MMR gelten als eine Impfung.

Nein. Sowohl für die Bonusmaßnahmen als auch für die Cashback-Leistungen gilt: Die Leistung muss aus dem entsprechenden Bonusjahr (= Kalenderjahr) stammen. Für die Einreichung und Beantragung der Prämie hast du jedoch Zeit bis zum 30.06. des Folgejahres. Danach verfällt der Bonusanspruch.

Ja, zur Sport- und Fitnessausrüstung im Cashback-Katalog gehören auch Kleidung, Schuhe, Sport- und Fitnessgeräte.

Grundsätzlich ist es möglich, einmalig die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft im Sportverein einzureichen. Fallen im Sportverein noch Zusatzkosten für einzelne genutzte Angebote an (z.B. Kinderturnen, Kurse…) können diese ebenfalls eingereicht werden.

Die Bonuspunkte stehen im gesamten Bonusjahr zur Verfügung und können bis zum 30.06. des Folgejahres als Geldprämie oder Cashback-Prämie ausgezahlt werden.

Nachweise aus dem Kalenderjahr können über den ganzen Bonuszeitraum hochgeladen werden und das Bonusguthaben erhöht sich entsprechend. Steht nach einer Auszahlung noch (oder wieder neues) Bonusguthaben zur Verfügung kann dies erneut ausgezahlt werden. Die Wahl der Prämienart gilt immer nur für einen Auszahlungsvorgang.

Wenn Du noch nicht im Kundenportal angemeldet bist, Dir die App runtergeladen hast oder wenig bis gar keine Erfahrung damit hast, können Dich unsere Schritt-für-Schritt-Anleitungen unterstützen.

Ist es Dir nicht möglich, online teilzunehmen, kontaktiere bitte Deinen Kundenberater oder Kundeberaterin. Wir helfen Dir gerne.

Die Nachweise hängen von der Art der Gesundheitsaktivität ab – oft reichen schon die Angabe des Untersuchungstermins und des Arztes, das Hochladen des Impfausweises oder die Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters.

Bei Bedarf gibt es für G-win Flex "Bonusblätter" zum Ausdrucken, auf denen Du Dir Deine Gesundheitsaktivitäten per Stempel bestätigen lässt.

Weitere Informationen und die einzelnen Bonusmaßnahmen findest Du im Online-Kundenportal oder in der Bosch BKK App.

G-win Mama

Du bist schwanger oder frisch gebackene Mama? Herzlichen Glückwunsch! Für einen unbeschwerten Start ins Familienglück erhältst Du von uns ein Bonusguthaben von 150 Euro pro Schwangerschaft. Diesen Bonus kannst Du für privat gezahlte Dienstleistungen einlösen, die Du während der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nimmst.

Dazu gehören:

  • Akupunktur zur Geburtsvorbereitung
  • Entspannungs- und Bewegungskurse während und nach der Schwangerschaft
  • Erste-Hilfe-Kurse für Kindernotfälle
  • Säuglingspflegekurse
  • Familienzimmer nach der Geburt
  • Frühkindliche Gesundheitsangebote, z. B. Babymassage, PEKiP, Delfi, Mutter-Kind-Turnen

Voraussetzung für den Bonusanspruch ist ein Nachweis, dass Du an den Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge teilgenommen hast (Nachweis z. B. Mutterpass).

Dienstleistungen, die sich auf das geborene Kind beziehen, werden nur berücksichtigt, wenn auch das Kind bei der Leistungsinanspruchnahme bei der Bosch BKK versichert war.

Du kannst Nachweise und Rechnungen für Leistungen, die Du während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr Deines Kindes in Anspruch genommen hast, ab dem Entbindungstermin bis zu sechs Monate nach dem ersten Geburtstag Deines Kindes in unserem Online-Kundenportal hochladen.

Hinweis:
Teilnehmer an den Bonusprogrammen G-win Vorsorge und G-win Sport können noch bis zum 30.06.2025 ihre Nachweise einreichen und die Auszahlung beantragen. Eine neue G-win-Teilnahme ab 01.01.2025 ist nur im Bonusprogramm G-win Flex möglich.

G-win Sport

Egal ob jung oder alt – wer sich durch regelmäßige sportliche Aktivitäten fit hält und dies nachweist, kann sich dafür ganz einfach von der Bosch BKK belohnen lassen.

Voraussetzung für die Teilnahme am G-win Sport-Bonusprogramm ist mindestens ein Nachweis aus dem Bereich Regelmäßiger Sport, Betriebssport oder Präventionskurs. Der Bonus erhöht sich für jede weitere nachgewiesene Aktivität um jeweils 10 Euro.

Erwachsene erhalten einen Bonus für bis zu 9 Nachweise, mitversicherte Kinder für bis zu 6 Nachweise.

Gesundheitsaktivitäten Beispiele Häufigkeit
Gesundheitsaktivitäten
Regelmäßiger Sport
Beispiele
Sportverein, Fitnessstudio, Nachweis eines Sportabzeichens, Kinderturnen, Hochschulsport, Volkshochschulangebote
Häufigkeit
Bis zu 3 Aktivitäten pro Kalenderjahr
Gesundheitsaktivitäten
Betriebssport (ab 15 Jahren)
Beispiele
Vom Arbeitgeber angebotene Laufgruppen oder Bewegungskurse (außerhalb der Arbeitszeit)
Häufigkeit
Bis zu 2 Aktivitäten pro Kalenderjahr
Gesundheitsaktivitäten
Präventionskurs (ab 6 Jahren)
Beispiele
Zertifizierter Gesundheitskurs aus den Themen Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung und Raucherentwöhnung
Häufigkeit
1 mal pro Kalenderjahr
Gesundheitsaktivitäten
Gesundes Körpergewicht
Beispiele
BMI oder WhtR im altersgerechten Normbereich
Häufigkeit
1 mal pro Kalenderjahr
Gesundheitsaktivitäten
Nichtrauchen (ab 18 Jahren)
Beispiele
Nichtraucher seit mindestens 6 Monaten
Häufigkeit
1 mal pro Kalenderjahr
Gesundheitsaktivitäten
Öffentliche Gesundheitsaktionen
Beispiele
Gesundheitsfördernde Aktionen von fachlich anerkannten Trägern (z. B. Kita, Schule, Gemeinde, Gesundheitsamt)
Häufigkeit
1 mal pro Kalenderjahr

G-win Vorsorge

Wenn Du oder Deine mitversicherten Kinder an den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen und Schutzimpfungen in Anspruch nehmen, könnt ihr dafür ebenfalls einen Bonus erhalten.

Für die nachgewiesene Teilnahme am Check-up, an den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, an den Kinderuntersuchungen und an der professionellen Zahnreinigung belohnen wir Dich mit 5 Euro je Maßnahme. Für jede abgeschlossene Schutzimpfung erhältst Du 3 Euro.


Lade Deine Nachweise bitte bis spätestens 30.06. des Folgejahres hoch, sonst verfällt der Anspruch. Denke bitte auch daran, die Auszahlungen zu beantragen, sofern Du dies nicht bereits direkt beim Hochladen der Nachweise getan hast.

Download

Hier kannst Du unseren aktuellen Flyer als PDF herunterladen.

Wie kann ich teilnehmen?

Wenn Du an unseren G-win Programmen teilnehmen willst, ist das ausschließlich über das Online-Kundenportal der Bosch BKK oder über die Bosch BKK App möglich. Beachte bitte, dass das G-Win Mama Bonusprogramm noch nicht über unsere App abgebildet werden kann. Melde dich einfach an unter Meine.Bosch-BKK.de oder lade Dir die Bosch BKK App runter im Apple App Storeoder im Google Play Store.

Du kannst dort unter der Rubrik „Bonusprogramme“ angeben, an welchen Maßnahmen Du teilgenommen hast. Ein Bonusheft benötigst Du nicht mehr. Oft reicht schon die Angabe des Untersuchungstermins und des Arztes, oder das Hochladen des Impfausweises oder einer Rechnung. Bei Bedarf gibt es für G-win Sport "Bonusblätter" zum Ausdrucken, auf denen Du Dir Deine Gesundheitsaktivitäten per Stempel bestätigen lässt. Alternativ kannst Du zu jeder Aktivität aber auch andere geeignete Nachweise hochladen (z. B. Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters).

Weitere Informationen und die einzelnen Bonusmaßnahmen findest Du im Online-Kundenportaloder in der Bosch BKK App.

Was muss ich tun?

Wenn Du noch nicht im Kundenportal angemeldet bist, Dir die App runtergeladen hast oder wenig bis gar keine Erfahrung damit hast, können Dich unsere Schritt-für-Schritt-Anleitungen unterstützen.

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G-win Mama

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