Was die Kostenübernahme für Impfungen angeht, gehört die Bosch BKK zu den Kassen mit den umfangsreichsten Leistungen. Wir übernehmen nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzimpfungen, sondern bezahlen auch bei nicht beruflichen Auslandsreisen alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlenen Impfungen.
Für eine vollständige Grundimmunisierung sollte jeder Erwachsene mindestens drei mal gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Poliomyelitis (Kinderlähmung) und mindestens einmal gegen Pertussis (Keuchhusten) geimpft sein. Die Auffrischungsimpfung sollte alle 10 Jahre erfolgen, gegen Poliomyelitis ist einmalig eine Auffrischungsimpfung ausreichend. Für alle ab 60 Jahre wird außerdem die Grippeschutzimpfung (Influenza) sowie die Pneumokokkenimpfung empfohlen.
Lasse Dich am besten bei Deinem Haus- oder Betriebsarzt zu Deinem Impfstatus beraten. Denke daran, den Impfpass mitzunehmen.
Hinweis: Die Rechnung für den Impfstoff und der ärztlichen Beratung kannst Du bei der Bosch BKK einreichen – wir erstatten das Impfen und den Impfstoff.
Schnell und jederzeit kannst Du die Rechnungen auch über unser Kundenportal einreichen unter Meine.Bosch-BKK.de.