Frauen ab 20 Jahren können einmal jährlich zur Krebsfrüherkennung zum Gynäkologen gehen. Dabei wird unter anderem eine Tastuntersuchung der Brust (ab 30 Jahre), aber auch die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) durchgeführt:
- Frauen zwischen 20 und 34 Jahren steht eine kostenfreie zytologische Untersuchung (Abstrichuntersuchung) zur Verfügung, die oft Pap-Abstrich genannt wird. Der Pap-Abstrich kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) oder eine Kolposkopie (Spiegelung) des Gebärmutterhalses.
- Frauen ab 35 Jahren wird eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Test) aus Pap-Abstrich und HPV-Test angeboten. Ko-Test heißt: Es wird ein Abstrich entnommen und sowohl auf HP-Viren (HPV-Test) als auch auf Zellveränderungen (Pap-Abstrich) untersucht. Der Ko-Test bietet ab 35 Jahren mehr Sicherheit als ein Pap-Abstrich allein, weshalb er alle drei Jahre angeboten wird. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Koloskopie des Gebärmutterhalses.
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren werden alle zwei Jahre zu einer Röntgenkontrolle der Brust eingeladen. In Deutschland wird das so genannte Mammographie-Screening angewendet. Mit dieser speziellen Untersuchung können kleine Tumore besser erkannt und eine erfolgreiche Therapie eingeleitet werden. Neu ist, dass nun auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren anspruchsberechtigt sind, vorausgesetzt die letzte Früherkennungs-Mammographie liegt mindestens 22 Monate zurück. Anspruchsberechtigte Frauen können hier einen Termin vereinbaren.
Zur Früherkennung von Darmkrebs können Frauen ab dem 50. bis zum 55. Geburtstag einmal jährlich einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl durchführen lassen. Ab 55 Jahren haben die Versicherten alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Stuhluntersuchung oder alternativ auf maximal zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von mindestens zehn Jahren.
Hinweis: Facharztprogramm-Teilnehmerinnen in Baden-Württemberg können die Koloskopie bereits ab 50 Jahren in Anspruch nehmen.