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Privat oder gesetzlich?

Informationen der Bosch BKK zu privat oder gesetzlich versichern?

Was geht? Was bietet welche Vorteile?

Was sollte vor einem möglichen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) bedacht werden?
Männlich, jung, ledig, keine Kinder, sucht: eine Krankenversicherung. Für manch einen, auf den diese Beschreibung passt, klingen die Angebote der privaten Versicherer verlockend. Jahre später sieht die Bilanz häufig anders aus: So geht die Zeitschrift Finanztest davon aus, dass sich die Prämien eines 35-Jährigen, der in 30 Jahren in Rente geht, mindestens verdreifachen werden. Neben steigenden Prämien machen sich ggf. auch eigene Beiträge für Kinder oder einen nicht berufstätigen Partner bemerkbar. Da eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) allerdings nur in Ausnahmefällen möglich ist, sollte nicht nur die aktuelle, sondern auch die langfristige Lebensplanung berücksichtigt werden.

Hier eine Checkliste wichtiger Fragen

zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV):

Privat Versicherte müssen auch während eines Krankengeldbezugs Beiträge in voller Höhe bezahlen, gegebenenfalls auch den bisher vom Arbeitgeber getragenen Anteil. Gesetzlich Versicherte sind unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei weiterversichert. In einer Situation, in der das Einkommen durch den Krankengeldbezug verringert ist, kann zudem das Kostenerstattungsprinzip zusätzlich belasten – also die Tatsache, dass man als privat Versicherter immer erst einmal selbst bezahlen und sich das vorgestreckte Geld von der Versicherung erstatten lassen muss.

In der PKV bleibt der Beitrag in voller Höhe bestehen, wenn man eine Auszeit nimmt, und er muss komplett selbst getragen werden. Pflichtversicherte Arbeitnehmer in der GKV bleiben im ersten Monat weiter versichert und zahlen in dieser Zeit keine Beiträge. Auch freiwillig versicherte Arbeitnehmer bleiben im ersten Monat versichert. Allerdings bleibt die Beitragshöhe gleich, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt oder nicht. Dauert die Auszeit länger als einen Monat, muss man prüfen lassen, wie man sich weiterversichern lassen kann – ggf. über die beitragsfreie Familienversicherung oder als freiwillige Versicherung.

In der PKV muss jede Person mit einem eigenen Beitrag versichert werden, also auch jedes Kind und Ehepartner ohne eigenes Einkommen. In der GKV können dagegen über die Familienversicherung mehrere Familienmitglieder „zum Preis von einem“ versichert werden. Je nach Familiengröße kann das einen erheblichen Preisunterschied ausmachen. Ist ein Elternteil gesetzlich und eines privat versichert, können die Eltern nicht frei entscheiden, ob sie ihr Kind gesetzlich oder privat versichern möchten. Hierfür hat der Gesetzgeber Regeln gesetzt. Ist das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig höher als das des gesetzlich versicherten Elternteils und das monatliche Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze? Dann muss das Kind privat versichert werden.

Wer privat versichert ist und in Teilzeit geht, fällt unter Umständen unter die Versicherungspflichtgrenze und kann auf Wunsch in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Prüfen sollte man dann, was mit den angesparten Altersrückstellungen passiert. Unter Umständen können diese in eine private Krankenzusatzversicherung überführt werden.

Während des Mutterschutzes und der Elternzeit muss der PKV-Beitrag unverändert bezahlt werden, solange der Versicherungstarif nichts anderes vorsieht. Arbeitnehmerinnen erhalten in dieser Zeit keinen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben pflichtversicherte Arbeitnehmern beitragsfrei mitversichert. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beschäftigten prüft die Krankenkasse, ob die Mitgliedschaft beitragsfrei fortgesetzt werden kann. Das ist zum Beispiel möglich, wenn die Einkünfte bis maximal zum Gesamteinkommen Familienversicherung nicht überschritten werden.

Der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine andere ist schwierig, da die so genannten Altersrückstellungen nur schwer zu einer anderen Versicherung „mitgenommen“ werden können. Um Verluste zu vermeiden, bindet man sich daher in der Regel an eine bestimmte Versicherung. Das ist zwar auch bei einer Lebensversicherung so, doch wenn man unzufrieden ist, ist es trotzdem ärgerlich keine Alternative zu haben. Ist man in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann man zu einer anderen Kasse wechseln, sobald die gesetzliche Bindefrist von 12 Monaten vorbei ist.

In der PKV bezahlen die Versicherten die Rechnungen beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten selbst und reichen sie dann zur Erstattung der Kosten bei der Versicherung ein („Kostenerstattungsprinzip“). Ein Restrisiko, dass die Kasse nicht alles erstattet, besteht. Widerspruch einzulegen ist möglich, allerdings muss man sich selbst darum kümmern. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das „Sachleistungsprinzip“, das heißt die von der Kasse übernommenen Leistungen werden zwischen der Kasse und den Behandlern abgerechnet; die Versicherten sind hier außen vor und müssen nichts vorstrecken.

In der PKV bezahlen die Versicherten die Rechnungen beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten selbst und reichen sie dann zur Erstattung der Kosten bei der Versicherung ein („Kostenerstattungsprinzip“). Ein Restrisiko, dass die Kasse nicht alles erstattet, besteht. Widerspruch einzulegen ist möglich, allerdings muss man sich selbst darum kümmern. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das „Sachleistungsprinzip“, das heißt die von der Kasse übernommenen Leistungen werden zwischen der Kasse und den Behandlern abgerechnet; die Versicherten sind hier außen vor und müssen nichts vorstrecken. Altersrückstellungen dienen in der PKV dazu, einen im Alter durchschnittlich höheren finanziellen Bedarf für medizinische Leistungen auszugleichen. Allerdings werden auch die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, der medizinische Fortschritt und die steigende Lebenserwartung bei der Berechnung der Prämien berücksichtigt. Deshalb profitieren Jüngere von günstigen Prämien, während diese mit zunehmendem Alter ansteigen. Die anfängliche Ersparnis sollte sich daher langfristig rechnen. In der GKV sind die Beiträge einkommensabhängig. Sinkt in der Rente das Einkommen, verringern sich auch die Beiträge entsprechend. In der PKV verringern sich die Prämien in der Rente nicht.

Die Beiträge der privat Versicherten richten sich nach Alter und Gesundheitszustand. Bestehende Krankheiten können zu Risikozuschlägen oder dem Ausschluss bestimmter Leistungen führen. Während die PKV Versicherte auch ganz ablehnen kann, sind die gesetzlichen Kassen zur Aufnahme neuer Mitglieder unabhängig von deren Gesundheitsstatus verpflichtet. Auch die Beiträge sind unabhängig vom Gesundheitszustand.

In der PKV stellt jeder Versicherte weitgehend selbst zusammen, welche Leistungen er versichern möchte. Je höherwertiger der gewählte Versicherungsschutz, umso höher der Beitrag. Deshalb sollte man sich vergegenwärtigen, dass nicht alle GKV-Leistungen automatisch auch in der PKV versichert sind, sondern dass man diese zusätzlich absichern muss. Dazu zählen Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld, Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge, Haushaltshilfe, Rehaleistungen oder Psychotherapie. In der GKV ist der Leistungskatalog größtenteils gesetzlich festgelegt und steht allen Versicherten offen. Jede Kasse bietet zusätzlich Mehrleistungen an, die sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Außerdem können über eine private Zusatzversicherung Leistungen zusätzlich abgesichert werden.

Der Wechsel in die PKV ist eine Entscheidung fürs Leben, oft gibt es keinen Weg zurück. Ab 55 Jahren ist eine Rückkehr auf Grund einer Versicherungspflicht grundsätzlich ausgeschlossen. Vorher ist es unter bestimmen Voraussetzungen möglich, in die GKV zurückzukehren, zum Beispiel wenn man arbeitslos wird oder aufgrund von Teilzeit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Gerne können Sie aber für eine individuelle Beratung mit uns Kontakt aufnehmen.

Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass sich Versicherte, wenn sie jung und gesund sind, aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung verabschieden, um Geld zu sparen – und in dem Moment, wo sie in höherem Alter oder aufgrund von Erkrankungen hohe Beiträge in der PKV zahlen müssten, wieder vom Solidarsystem der GKV profitieren möchten.

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