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Familienversicherung

Bosch BKK Familienversicherung - alle Angehörigen gemeinsam abgesichert

Alle unter einem Dach

Du und Deine ganze Familie – bestens versichert bei der Bosch BKK

Sorgenfrei und kostengünstig bietet die Familienversicherung eine Vielzahl an unschlagbaren Gründen. Unter dem Dach der Bosch BKK lassen sich Familienangehörige kostenlos mitversichern.

Wer kann sich familienversichern?
Als Mitglied der Bosch BKK kannst Du folgende Angehörige kostenfrei mitversichern:

  • Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
  • Kinder bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • Kinder bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag, wenn sie sich in nicht erwerbstätiger Schul- oder Berufsausbildung oder Studium befinden. Darüber hinaus kann die Familienversicherung um die Zeit der Ableistung von gesetzlicher Dienstpflicht verlängert werden.
  • Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
  • Stiefkinder und Enkel, die vom Mitglied überwiegend unterhalten werden bzw. wenn sie mit dem Mitglied in einer auf längere Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaft leben
  • Adoptivkinder, Adoptivpflegekinder, Pflegekinder

Voraussetzungen
Für die Familienversicherung ist Voraussetzung, dass

  • die Angehörigen im Inland wohnen
  • die Angehörigen nicht selbst krankenversichert sind
  • das regelmäßige Gesamteinkommen den monatlichen Betrag von 535,00 Euro (2025) nicht übersteigt - sofern ein Minijob ausgeübt wird, erhöht sich der monatliche Betrag ab dem 01.10.2025 auf 556,00 Euro (ohne Bafög).

Keine Familienversicherung besteht, wenn der höher verdienende Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und sein monatliches Einkommen im Jahr 2025 über 6.150,00 Euro liegt. In diesem Fall lass Dich bitte von uns beraten.

Mitwirkungspflichten
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, den Anspruch auf Familienversicherung für Ihre Angehörigen einmal jährlich zu überprüfen. Für familienversicherte Kinder unter 15 Jahren findet die Überprüfung alle drei Jahre statt (Hinweis: unter bestimmten Voraussetzungen ist auch hier die Prüfung einmal pro Jahr notwendig).

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

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