Für die Versicherten aktiv
12.10.2023
Gemeinsam eine Sache allein schaffen. Das klingt wie ein Widerspruch, ist aber keiner. Tatsächlich funktioniert genauso die gemeinsame Selbstverwaltung. Sie gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien unseres Gesundheitssystems und soll allen Bürgerinnen und Bürgern im Sinne des Gemeinwohls die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten. Die zwei entscheidenden Akteure dabei sind die Ärzte und die Krankenkassen. Der Staat hat ihnen wichtige Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten übertragen. Sie sind auf Bundes- und Landesebene in Verbänden und Vereinigungen organisiert und arbeiten selbstständig. Der Staat überprüft, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Den Krankenkassen obliegt es, die Interessen von Patienten und Versicherten zu vertreten. Ziel dieser gemeinsamen Selbstverwaltung ist es, die höchste Qualität der Versorgung bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems zu erreichen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen gewählt. Bei der Wahl zum Gremium der Bosch BKK handelt es sich um eine Friedenswahl: Die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden schlagen die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter vor. Diese Vorschlagslisten prüft der Wahlausschuss der Bosch BKK und gibt sie frei. Damit sind die Kandidierenden offiziell Mitglieder des Verwaltungsrats; im Juli fand die konstituierende Sitzung statt. Die Mitglieder widmen sich dieser Aufgabe ehrenamtlich. Die meisten sind bei Bosch in verschiedenen Positionen tätig. Auf der Arbeitgeberseite sind es oft Personalleiter oder Personalleiterinnen, die sich für die Versicherten einsetzen, und auf Versichertenseite häufig Betriebsräte oder Betriebsrätinnen. Beide Seiten verfügen über ein paritätisches Stimmrecht. In der ersten Sitzung wurden auch die beiden alternierenden Vorsitzenden wiedergewählt: Es sind weiterhin Dirk Jargstorff als Vertreter der Arbeitgeberseite und Udo Lutz als Versichertenvertreter.
Was genau macht der Verwaltungsrat?
Seine Mitglieder sind die Interessenvertreter der Versicherten der Bosch BKK. Der Verwaltungsrat entscheidet, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden – zum Beispiel, welche Vorsorgeleistungen die Krankenkasse übernimmt. Rund 95 Prozent der Leistungen in der Krankenversicherung sind zwar gesetzlich vorgegeben. Es gibt aber einen gewissen Spielraum, in dessen Rahmen die Krankenkassen selbst entscheiden können, was sie anbieten. So zum Beispiel umfassende Impfleistungen, Wahltarife oder spezielle Angebote für Schwangere und Familien. Darüber hinaus verabschiedet der Verwaltungsrat den Haushalt der Kasse und entlastet den Vorstand. Er hat die Finanzen der Bosch BKK im Blick und entscheidet über den Beitragssatz. Die Bosch BKK als zukunftsfähiges Dienstleistungsunternehmen steht dabei genauso im Fokus wie auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben als Körperschaft des öffentlichen Rechts.