Elektronisches Rezept gestartet
11.01.2024
Fotos: Adobe Stock/Ирина Батюк, Adobe Stock/Zamrznuti tonovi
Das Papierrezept ist ein Auslaufmodell: Seit dem 1. Januar 2024 stellen (fast) alle Ärztinnen und Ärzte Rezepte überwiegend elektronisch aus. Doch keine Sorge: Ein Smartphone ist dafür nicht unbedingt erforderlich.
Patientinnen und Patienten erhalten das elektronische Rezept, kurz „E-Rezept“, wie gewohnt in ihrer Arztpraxis, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet bekommen. Die Ärztin oder der Arzt erstellt das E-Rezept und speichert es verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur, dem digitalen Gesundheitsnetz. Die Patienten können das E-Rezept in der Apotheke einlösen, entweder über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder über die E-Rezept-App. Es ist auch möglich, sich einen Papierausdruck geben zu lassen.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept enthält einen Code, mit dem alle Informationen zum verordneten Medikament abgerufen werden können. Es wird digital unterzeichnet und ist somit auch ohne eine händische Unterschrift des Arztes gültig. Um das E-Rezept einzulösen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Apotheker kann die Informationen zur Verordnung abrufen, indem die elektronische Gesundheitskarte in ein Kartenterminal gesteckt wird. Das geht übrigens auch, wenn man für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige mit deren eGK ein Rezept einlöst. Versicherte können alternativ den Code entweder auf ihrem Smartphone über die E-Rezept-App oder auf dem Ausdruck, den sie vom Arzt erhalten haben, in der Apotheke vorzeigen. Der Apotheker scannt den Rezeptcode ein und gibt das verordnete Medikament heraus. Nutzer der App können das E-Rezept elektronisch an die Apotheke senden und erfahren sofort, ob das Medikament vorrätig ist. Das bestellte Medikament kann dann entweder selbst abgeholt oder der Boten- oder Lieferservice der Apotheke genutzt werden.
Am besten per App
Um das E-Rezept elektronisch an die Apotheke zu schicken, benötigen Versicherte die kostenfreie E-Rezept-App der gematik. Die App mit dem Namen „Das E-Rezept“ kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Versicherte benötigen außerdem die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle, um die E-Rezept-App vollständig nutzen zu können. Die Karte ist mit einem Chip und einer PIN ausgestattet. Wer noch keine Versichertenkarte mit PIN besitzt, kann diese bei der Bosch BKK beantragen. Außerdem können Versicherte mit der E-Rezept-App verschriebene Medikamente auch von Angehörigen oder anderen Personen abholen lassen. Dafür gibt es in der E-Rezept-App eine spezielle Familienfunktion.
Mehr erfahren
Ein kurzes Video zum E-Rezept sowie häufige Fragen und Antworten gibt es unter: www.gematik.de/anwendungen/e-rezept