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Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz

Informationen und Details der Bosch Betriebskrankenkasse zum Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz

Finanzielle Entlastung durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ab dem 01.01.2024

Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden.
Das Pflegegeld und auch die Leitungsbetrage für die ambulante Sachleistung steigen um 5 Prozent an. Im Pflegegrad 2 wird ein Pflegegeld in Höhe von 332,00 Euro monatlich gezahlt. Bei Pflege durch einen Pflegedienst kann dieser bis zu 761,00 EUR monatlich mit der Pflegekasse abrechnen.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege wurde für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 und 5, die bei Beginn der Verhinderungspflege das 25 Lebendjahr noch nicht vollendet haben auf 56 Kalendertage verlängert. Zusätzlich können maximal 1.774, Euro aus der Kurzzeitpflege übertragen werden.

Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Bei Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird der Leistungszuschlag erhöht. Künftig liegt dieser zwischen 15 und 75 Prozent. Der Leistungszuschlag ist abhängig von der Dauer der Pflege in vollstationären Einrichtungen. Er steigt in vier Stufen jährlich bis zum Erreichen des Höchstwertes an.

Einstufungsverfahren Pflegegrade

Einstufungsverfahren

Die Gutachter des MD (Medizinischer Dienst) können anhand der jeweils festgelegten Kriterien die folgenden Pflegegrade vergeben.

Pflegeberatung

Pflegeberatung

Die Bosch BKK Pflegeversicherung bietet Dir eine kostenlose Pflegeberatung an, die von besonders dafür geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wird.

Aktuelle Leistungsbeiträge

Aktuelle Leistungsbeiträge

Zum 01.01.2022 wurden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung angepasst.

Pflegeleistungsrechner

Pflegeleistungs­rechner

Welche Leistungen Du erwarten kannst, findest Du mit dem Bosch BKK Pflegeleistungsrechner heraus.

BKK PflegeFinder

BKK PflegeFinder

Du hast bereits einen Anbieter für die von Dir benötigten pflegebezogenen Dienstleistungen ausgewählt? Wenn nicht, sind wir Dir dabei gerne behilflich. Der BKK PflegeFinder bietet Dir dabei Unterstützung.

Weitere Informationen zum Thema Pflege beim Bundesgesundheitsministerium

Weitere Informationen

zum Thema Pflege erhältst DU auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

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