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Pflegeleistungen

Informationen der Bosch Betriebskrankenkasse zu Pflegeleistungen

Hier findest Du eine Gesamtübersicht der aktuell gültigen Leistungsbeträge entsprechend des jeweiligen Pflegegrades.

Laufende monatliche Leistungen:
Anspruch auf laufende Pflegegeld- oder Pflegesachleistungen sowie Leistungen bei teilstationärer und vollstationärer Pflege besteht für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2.

Pflegesachleistung Pflegegeld Teilstationäre Pflege Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 2
Pflegesachleistung
761 Euro
Pflegegeld
332 Euro
Teilstationäre Pflege
689 Euro
Vollstationäre Pflege
770 Euro
Pflegegrad 3
Pflegesachleistung
1.432 Euro
Pflegegeld
573 Euro
Teilstationäre Pflege
1.298 Euro
Vollstationäre Pflege
1.262 Euro
Pflegegrad 4
Pflegesachleistung
1.778 Euro
Pflegegeld
765 Euro
Teilstationäre Pflege
1.612 Euro
Vollstationäre Pflege
1.775 Euro
Pflegegrad 5
Pflegesachleistung
2.220 Euro
Pflegegeld
947 Euro
Teilstationäre Pflege
1.995 Euro
Vollstationäre Pflege
2.005 Euro

Bei einer Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld berechnet sich das anteilige Pflegegeld für den jeweiligen Monat aus der Höhe des Anteils, in dem Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden.

Weitere Leistungsbeträge
Weitere Leistungsbeträge
Entlastungsbetrag (Erstattungsleistung) je Kalendermonat, bis zu
125 Euro
Weitere Leistungsbeträge
Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen je Kalendermonat
214 Euro
Weitere Leistungsbeträge
Verhinderungspflege je Kalenderjahr, bis zu
Aufstockung aus Leistungen der Kurzzeitpflege

Aufstockung aus Leistungen der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr
1.612 Euro
maximal um 806 Euro

maximal um 1 774 EUR
Weitere Leistungsbeträge
Kurzzeitpflege je Kalenderjahr, bis zu
Aufstockung aus Leistungen der Verhinderungspflege
1.774 Euro
maximal um 1.612 Euro
Weitere Leistungsbeträge
Beratungseinsätze für Empfänger von Pflegegeld
Pflegegrade 2 und 3 (1 x je Kalenderhalbjahr)
Pflegegrade 4 und 5 (1 x je Kalendervierteljahr)
Kosten werden mit den Pflegediensten vertraglich vereinbart und in vollem Umfang von der Pflegekasse getragen.
Weitere Leistungsbeträge
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, bis zu
4.000 Euro je Maßnahme
Weitere Leistungsbeträge
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel je Kalendermonat, bis zu
40 Euro

Weitergehende Informationen zu den aufgeführten Leistungen findest Du auf den Seiten Pflege zu Hause sowie Pflege im Heim.

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