Pflegeleistungen
Hier findest Du eine Gesamtübersicht der aktuell gültigen Leistungsbeträge entsprechend des jeweiligen Pflegegrades.
Laufende monatliche Leistungen:
Anspruch auf laufende Pflegegeld- oder Pflegesachleistungen sowie Leistungen bei teilstationärer und vollstationärer Pflege besteht für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2.
Pflegesachleistung | Pflegegeld | Teilstationäre Pflege | Vollstationäre Pflege | |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 2
|
Pflegesachleistung
761 Euro
|
Pflegegeld
332 Euro
|
Teilstationäre Pflege
689 Euro
|
Vollstationäre Pflege
770 Euro
|
Pflegegrad 3
|
Pflegesachleistung
1.432 Euro
|
Pflegegeld
573 Euro
|
Teilstationäre Pflege
1.298 Euro
|
Vollstationäre Pflege
1.262 Euro
|
Pflegegrad 4
|
Pflegesachleistung
1.778 Euro
|
Pflegegeld
765 Euro
|
Teilstationäre Pflege
1.612 Euro
|
Vollstationäre Pflege
1.775 Euro
|
Pflegegrad 5
|
Pflegesachleistung
2.220 Euro
|
Pflegegeld
947 Euro
|
Teilstationäre Pflege
1.995 Euro
|
Vollstationäre Pflege
2.005 Euro
|
Bei einer Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld berechnet sich das anteilige Pflegegeld für den jeweiligen Monat aus der Höhe des Anteils, in dem Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden.
Weitere Leistungsbeträge | |
---|---|
Weitere Leistungsbeträge
Entlastungsbetrag (Erstattungsleistung) je Kalendermonat, bis zu
|
125 Euro
|
Weitere Leistungsbeträge
Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen je Kalendermonat
|
214 Euro
|
Weitere Leistungsbeträge
Verhinderungspflege je Kalenderjahr, bis zu
Aufstockung aus Leistungen der Kurzzeitpflege Aufstockung aus Leistungen der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr |
1.612 Euro
maximal um 806 Euro maximal um 1 774 EUR |
Weitere Leistungsbeträge
Kurzzeitpflege je Kalenderjahr, bis zu
Aufstockung aus Leistungen der Verhinderungspflege |
1.774 Euro
maximal um 1.612 Euro |
Weitere Leistungsbeträge
Beratungseinsätze für Empfänger von Pflegegeld
Pflegegrade 2 und 3 (1 x je Kalenderhalbjahr) Pflegegrade 4 und 5 (1 x je Kalendervierteljahr) |
Kosten werden mit den Pflegediensten vertraglich vereinbart und in vollem Umfang von der Pflegekasse getragen.
|
Weitere Leistungsbeträge
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, bis zu
|
4.000 Euro je Maßnahme
|
Weitere Leistungsbeträge
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel je Kalendermonat, bis zu
|
40 Euro
|
Weitergehende Informationen zu den aufgeführten Leistungen findest Du auf den Seiten Pflege zu Hause sowie Pflege im Heim.
Dein Kontakt zur Bosch BKK
Schreib uns eine E-Mail
Schreib uns eine E-Mail oder gib uns Feedback