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Pflegegeld

für die Pflege zu Hause

Informationen der Bosch Betriebskrankenkasse zum Pflegegeld für die Pflege zu Hause

Pflegegeld erhältst Du, wenn Du die erforderliche Pflege ohne professionelle Unterstützung eines Pflegedienstes, also z. B. durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn selbst sicherstellen kannst.

Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:

  • 332 EUR im Pflegegrad 2
  • 573 EUR im Pflegegrad 3
  • 765 EUR im Pflegegrad 4
  • 947 EUR im Pflegegrad 5

Das Pflegegeld überweisen wir im Voraus zu Beginn eines Monats.

In den Pflegegraden 2 und 3 besteht für Empfänger von Pflegegeld die Verpflichtung, regelmäßig in jedem Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. In den Pflegegraden 4 und 5 muss der Beratungseinsatz in jedem Kalendervierteljahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten des Beratungseinsatzes werden ebenfalls von der Pflegekasse getragen.

Diese Beratung unterstützt Dich in der häuslichen Pflege und kann Dir helfen, Deine Pflege besser zu organisieren oder durchzuführen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz. Über den Beratungseinsatz ist der Pflegekasse ein Nachweis vorzulegen. Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig erbracht, sind wir verpflichtet, das Pflegegeld angemessen zu kürzen oder sogar ganz einzustellen.

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