Grundlagen der Pflegeversicherung
Wir unterstützen Dich in allen Themen der Pflege
Wer pflegebedürftig wird – ob im Alter, wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung – benötigt vielfältige Unterstützung. Die Pflegekasse der Bosch BKK stellt pflegebedürftigen Versicherten umfangreiche Leistungen für die Pflege zu Hause oder die Pflege im Heim zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir Leistungen für pflegende Angehörige. Gerne unterstützen wir Dich und Deine Angehörigen, auch mit unseren Patientenbegleitern, sich in dieser schwierigen neuen Situation zurechtzufinden.
Grundsätzlich haben alle Versicherten Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigkeit muss nach den gesetzlichen Regelungen anerkannt sein. Außerdem musst Du innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Mitglieder und Familienangehörige der Bosch BKK sind automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert.
Für alle Leistungen der Pflegeversicherung gilt, dass schon bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 davon ausgegangen wurde, dass es sich hierbei um eine Art „Teilkaskoversicherung“ handelt, also in der Regel auch von den Betroffenen selbst ein Teil der Kosten übernommen werden muss. Deshalb wurde die Grundlage für eine zusätzliche private Vorsorgeversicherung geschaffen. Deine Beiträge zu dieser freiwilligen Zusatzversicherung können staatlich gefördert werden.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, stelle zunächst einen Antrag. Hierfür genügt schon ein Anruf bei der Bosch BKK. Gerne besprechen wir gemeinsam mit Dir welche Hilfen Du benötigst und welche Leistungen am besten zu Deinem Bedarf und Deiner Lebenssituation passen.
Du erhältst von uns alle notwendigen Formulare und Informationsmaterial.
Weitere Informationen erhältst Du auch auf der Seite Einstufungsverfahren