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Grundlagen der Pflegeversicherung

Informationen und Details der Bosch Betriebskrankenkasse zu den Grundlagen der Pflegeversicherung

Wir unterstützen Dich in allen Themen der Pflege

Wer pflegebedürftig wird – ob im Alter, wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung – benötigt vielfältige Unterstützung. Die Pflegekasse der Bosch BKK stellt pflegebedürftigen Versicherten umfangreiche Leistungen für die Pflege zu Hause oder die Pflege im Heim zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir Leistungen für pflegende Angehörige. Gerne unterstützen wir Dich und Deine Angehörigen, auch mit unseren Patientenbegleitern, sich in dieser schwierigen neuen Situation zurechtzufinden.

Grundsätzlich haben alle Versicherten Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigkeit muss nach den gesetzlichen Regelungen anerkannt sein. Außerdem musst Du innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Mitglieder und Familienangehörige der Bosch BKK sind automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert.

Für alle Leistungen der Pflegeversicherung gilt, dass schon bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 davon ausgegangen wurde, dass es sich hierbei um eine Art „Teilkaskoversicherung“ handelt, also in der Regel auch von den Betroffenen selbst ein Teil der Kosten übernommen werden muss. Deshalb wurde die Grundlage für eine zusätzliche private Vorsorgeversicherung geschaffen. Deine Beiträge zu dieser freiwilligen Zusatzversicherung können staatlich gefördert werden.

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, stelle zunächst einen Antrag. Hierfür genügt schon ein Anruf bei der Bosch BKK. Gerne besprechen wir gemeinsam mit Dir welche Hilfen Du benötigst und welche Leistungen am besten zu Deinem Bedarf und Deiner Lebenssituation passen.

Du erhältst von uns alle notwendigen Formulare und Informationsmaterial.

Weitere Informationen erhältst Du auch auf der Seite Einstufungsverfahren

Einstufungsverfahren Pflegegrade

Einstufungsverfahren

Die Gutachter des MD (Medizinischer Dienst) können anhand der jeweils festgelegten Kriterien die folgenden Pflegegrade vergeben.

Pflegeberatung

Pflegeberatung

Die Bosch BKK Pflegeversicherung bietet Dir eine kostenlose Pflegeberatung an, die von besonders dafür geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wird.

Aktuelle Leistungsbeiträge

Aktuelle Leistungsbeiträge

Zum 01.01.2022 wurden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung angepasst.

BKK PflegeFinder

BKK PflegeFinder

Du hast bereits einen Anbieter für die von Dir benötigten pflegebezogenen Dienstleistungen ausgewählt? Wenn nicht, sind wir Dir dabei gerne behilflich. Der BKK PflegeFinder bietet Dir dabei Unterstützung.

Weitere Informationen zum Thema Pflege beim Bundesgesundheitsministerium

Weitere Informationen

zum Thema Pflege erhältst DU auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Einstufungsverfahren Pflegegrade

Einstufungsverfahren

Die Gutachter des MD (Medizinischer Dienst) können anhand der jeweils festgelegten Kriterien die folgenden Pflegegrade vergeben.

Pflegeberatung

Pflegeberatung

Die Bosch BKK Pflegeversicherung bietet Dir eine kostenlose Pflegeberatung an, die von besonders dafür geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wird.

Aktuelle Leistungsbeiträge

Aktuelle Leistungsbeiträge

Zum 01.01.2022 wurden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung angepasst.

Pflegeleistungsrechner

Pflegeleistungs­rechner

Welche Leistungen Du erwarten kannst, findest Du mit dem Bosch BKK Pflegeleistungsrechner heraus.

BKK PflegeFinder

BKK PflegeFinder

Du hast bereits einen Anbieter für die von Dir benötigten pflegebezogenen Dienstleistungen ausgewählt? Wenn nicht, sind wir Dir dabei gerne behilflich. Der BKK PflegeFinder bietet Dir dabei Unterstützung.

Weitere Informationen zum Thema Pflege beim Bundesgesundheitsministerium

Weitere Informationen

zum Thema Pflege erhältst DU auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

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