Elektronisches Meldeverfahren
Elektronischer Versand von Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen
Seit langem ist der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und den Krankenkassen gesetzlich geregelt. Basis für die Neuregelung war das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz).
Seit diesem Zeitpunkt müssen die Arbeitgeber die Meldungen und Beitragsnachweise ihrer Beschäftigten als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten übermitteln. Das bedeutet, dass Meldungen und Beitragsnachweise nicht mehr manuell abgegeben werden dürfen. Das aufwändige Ausfüllen der Nachweise und das Verschicken der Daten per Post entfällt. Dadurch wurde das Meldeverfahren deutlich einfacher und schneller. Gleichzeitig wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit allen Arbeitgebern direkt in Dialog zu treten und Rückmeldungen schnell und gezielt zu kommunizieren.
In einem Merkblatt (siehe Download unten) haben wir ausführliche Informationen zum elektronischen Versenden von Meldungen und Beitragsnachweisen für Sie zusammengestellt.
Mehr zu den Beitragsnachweisen und den Fälligkeiten erfahren Sie hier.
Weitere Informationen
Information des GKV-Spitzenverbandes: Grundsätze zur Übermittlung von Beitragsnachweisen finden Sie unter:
Download
Merkblatt zum elektronischen Meldeverfahren