Der richtige Biss
Text: Stephanie Arns Fotos: Stocksy Kristen Curette; iStock Draw05, iStock Sujit Kantakad
Mit Zahnspangen können Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers korrigiert werden. Der Weg zum perfekten Lächeln erfordert jedoch einiges an Geduld.
Teenager mit „Drahtgestellen“ im Mund: in den Schulen ein gewohntes Bild. Über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland trägt eine Zahnspange – herausnehmbar oder festsitzend. Doch gerade die Aussicht auf eine feste Spange weckt erstmal keine große Begeisterung. Die Jugendlichen sorgen sich um ihr Aussehen. Und auch beim Essen und Küssen nerven die Dinger. Doch irgendwann ist auch diese Zeit vorbei und der Einsatz wird mit einer makellosen Zahnreihe belohnt! Dabei sind schiefe Zähne nicht nur ein optisches Problem, sie können auch das Beißen, Kauen und Atmen einschränken. Das Gebiss sollte daher frühzeitig in Form gebracht werden. Dennoch stellt eine kieferorthopädische Therapie die jungen Patienten und deren Eltern vor einige Herausforderungen. Sie erstreckt sich oft über mehrere Jahre und wirft medizinische und finanzielle Fragen auf. Entscheidend ist daher, sich vorab zu informieren, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und welche Kosten von der Kasse übernommen werden. Ein erster Schritt: Ein unverbindliches Beratungsgespräch beim Kieferorthopäden.
Wann ist welche Zahnspange notwendig?
Lose oder feste Zahnspange? Diese Entscheidung hängt vom Ausmaß der Fehlstellungen und vom Alter der Patienten ab. Alle gesetzlich versicherten Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre haben einen Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung – sofern diese als medizinisch notwendig erachtet wird. Ästhetische Gründe allein reichen nicht aus. Im so genannten Kieferorthopädischen Indikationssystem (KIG) werden Fehlstellungen daher in entsprechende Schweregrade unterteilt. Welcher Schweregrad vorliegt und welche Art von Behandlung sich daraus ergibt, ermitteln Kieferorthopäden anhand von Röntgenbildern und Gipsmodellen. Daraus leitet sich ein entsprechender Therapie- und Kostenplan ab. Kinder ab dem vierten Lebensjahr werden zunächst mit herausnehmbaren Spangen behandelt, einer Kunststoffplatte mit kleinen Drahtfedern, die an der Innenseite der Zähne anliegt. Denn auch schiefe Milchzähne können sich negativ auf das spätere Erwachsenengebiss auswirken. Sobald der Zahnwechsel abgeschlossen ist, meist in einem Alter zwischen 10 und 13 Jahren, kann eine festsitzende Spange zum Einsatz kommen. Dies ist vor allem dann nötig, wenn Zähne samt Wurzel in eine andere Position verschoben oder gedreht werden müssen. Dazu werden Metallplättchen, so genannte Brackets, fest auf den Zähnen befestigt und miteinander mit Drahtbögen verbunden. Auf diese Weise werden kontinuierlich Druck- und Zugkräfte auf Zähne und Kiefer ausgeübt. Gut behandelt werden können so auch Anomalien wie ein offener Biss, Kreuzbiss, Über- oder Vorbiss. Sind keine größeren Zahnbewegungen erforderlich, kann auch bei Jugendlichen eine herausnehmbare Spange ausreichen. Oftmals dauert die Behandlung hier jedoch länger, da die Kunststoffplatte nur temporär, zum Beispiel über Nacht, getragen wird.
Auf was ist zu achten?
Zahnspangen erfordern vor allem Disziplin. Alle drei bis acht Wochen steht ein Kontrolltermin beim Kieferorthopäden an, der diese neu justiert. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zähne danach ein paar Tage schmerzen – sie müssen sich an die neuen Druckverhältnisse gewöhnen. Auch die eigene Mitarbeit der Patienten ist entscheidend. Bei einer festen Spange beispielsweise müssen nachts oder zwischen den Mahlzeiten oft noch zusätzlich Gummibänder oder eine Außenspange angelegt werden. Wichtig ist auch die Zahnhygiene, um rund um die Brackets Karies zu vermeiden, Zahnschmelz und Zahnhälse zu schützen. Ebenso wichtig: die richtige Ernährung. Kaugummis bzw. klebende oder harte Nahrung können die Plättchen beschädigen oder die Drähte verbiegen. Wenn der Tag gekommen ist, an dem die Zähne in Reih und Glied stehen, wird zur Nachbehandlung oft ein so genannter Retainer eingesetzt. Das ist ein Draht auf der Innenseite der Zähne. Er hilft, die Zahnreihen in ihrer Position zu halten. Wird er entfernt, kann es vorkommen, dass sich die Zähne wieder leicht verschieben. Dann muss erneut nachbehandelt werden. Mit einer kieferorthopädischen Therapie kann bereits im Kleinkindalter der Grundstein für ein funktionsfähiges Gebiss gelegt werden – länger erhalten bleibt es dadurch allerdings nicht unbedingt. Denn gegen Karies oder Parodontitis hilft vor allem eines: die richtige Zahnpflege.
Wer übernimmt welche Kosten?
Die Bosch BKK übernimmt gemäß des KIG bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen der Schweregrade 3, 4 und 5 die kompletten Behandlungskosten. Die Versicherten dürfen dabei das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bosch BKK entrichtet zunächst 80 Prozent der vertraglich vereinbarten Summen – für das zweite und jedes weitere Kind in Behandlung sogar 90 Prozent. Um zu einer regelmäßigen Behandlung zu motivieren, muss zunächst ein Eigenanteil von 20 bzw. 10 Prozent übernommen werden. Diesen erstattet die Bosch BKK bei erfolgreichem Abschluss zurück. Über die kieferorthopädisch notwendige Versorgung hinaus können optionale Zusatzleistungen infrage kommen. Diese sollten Eltern und ihre Kinder individuell mit dem behandelnden Arzt besprechen und abwägen. Zusatzleistungen wie Lingualtechnik (eine zungenseitige feste Spange), zahnfarbene Brackets aus Keramik oder Kunststoffen, elastische Speziallegierungen oder eine Glattflächenversiegelung der Zähne sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und sind privat zu bezahlen. Die Kosten für den Retainer werden bis zu zwei Jahre übernommen. Darüberhinausgehende Kosten für einen Langzeit-Retainer müssen die Versicherten hingegen in der Regel selbst bezahlen.