Leben retten: Ihre Entscheidung zur Organspende
Autorin: Julia Thom; Fotos: Jacob Lund – stock.adobe.com, Fokussiert – stock.adobe.com, Imago/MiS
9.200 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch es gibt zu wenig Spenderinnen und Spender: 913 Personen waren es 2020 in Deutschland. Dabei ist die Zahl der Menschen mit Organspendeausweis in den letzten Jahren gestiegen. Uns ist es ein Anliegen, Sie zu dem Thema zu informieren, denn eine Organspende kann Leben retten.
Bei einer Organ- und Gewebespende stellen Spender ihre Organe für eine Transplantation zur Verfügung. Unterschieden wird dabei in die Lebendorganspende und die postmortale Spende, also die Spende nach dem Tod. Lebendorganspenden sind nur bei ausgewählten Organen möglich und werden derzeit vor allem bei Nieren und Teilen der Leber durchgeführt. Da die Lebendorganspende eine besondere Herausforderung darstellt, gelten dafür strenge Voraussetzungen, um die Gesundheit des Spenders nicht zu gefährden. Sie kommt nur in Frage, wenn kein postmortal gespendetes Organ für den Empfänger zur Verfügung steht. Bei der postmortalen Spende stellen hingegen verstorbene Spender ihre Organe für eine Transplantation zur Verfügung. Organe wie Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm werden dann an Patienten, die auf eine Spende warten, vermittelt.
Darüber hinaus kann in Organ- und Gewebespenden unterschieden werden. Bei Letzteren wird Körpergewebe an passende Patienten vermittelt. Dazu zählen die Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen und Weichteilgewebe, Haut, Eihaut der Fruchtblase (Amnion) sowie Inselzellen. Auch Gewebe können sowohl als Lebendorganspende, als auch postmortal gespendet werden. Sie werden häufiger transplantiert als Organe, weil die Gewebespende oft mit weniger medizinischen Komplikationen, wie beispielsweise Abstoßungsreaktionen, einhergeht.
Das Transplantationsgesetz regelt die Organspende in Deutschland
In Deutschland erfolgen Organ- und Gewebespenden nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben. Die rechtliche Grundlage bildet dabei das Transplantationsgesetz (TPG), das 1997 in Kraft trat und 2007 durch das Gewebegesetz erweitert wurde. Anfang 2019 wurde es im Bundestag ausgiebig debattiert. Schließlich beschloss der Bundestag eine Zustimmungslösung und das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Mit diesem neuen Gesetz soll mehr Aufklärung über die Organspende erfolgen und die persönliche Entscheidung der Bürger registriert werden. Darüber hinaus soll eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich zwei Jahre nach seiner Verkündung im ersten Quartal 2022. Dabei bleibt die aktuell geltende Entscheidungslösung unverändert. Nur wenn ein potenzieller Organspender zu Lebzeiten in die Organspende nach seinem Tod schriftlich oder mündlich eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger dieser zugestimmt hat, ist eine Organspende möglich. Hat ein möglicher Organspender vor dem Tod keine eigene Entscheidung getroffen, müssen die nächsten Angehörigen versuchen, im Sinne des Verstorbenen über eine mögliche Organspende zu entscheiden. Eine frühzeitige Wahl für oder gegen eine Organspende nimmt den Angehörigen diese schwere Entscheidung ab.
Welche Voraussetzungen für die Organspende erfüllt sein müssen
Aus medizinischer Sicht kann jeder Spender werden. Ausnahmen gelten bei bestimmten Infektionen und akuten Krebserkrankungen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann ein Widerspruch zur Organ- und Gewebespende erklärt werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Bürger in eine Organ- und Gewebespende einwilligen oder die Entscheidung darüber an eine Vertrauensperson übertragen. Bevor man einen Spenderausweis ausfüllt, ist keine medizinische Untersuchung notwendig. Denn der gesundheitliche Zustand ändert sich fortlaufend. Ob Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, wird erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft.
Wann eine postmortale Organ- oder Gewebespende durchgeführt werden kann, regelt das Transplantationsgesetz. Generell gibt es zwei Voraussetzungen: Die Feststellung des Hirntods und die Einwilligung zur Organspende. Zunächst muss der Hirntod des potenziellen Spenders gemäß der Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten im Krankenhaus festgestellt worden sein. Das bedeutet, dass wichtige Teile des Gehirns nicht mehr arbeiten und seine Funktionsfähigkeit für immer verloren ist. Im Anschluss fragt der Arzt, gemäß der 2019 beschlossenen Gesetzesänderung, beim Organ- und Gewebespenderregister nach einem Eintrag des potenziellen Spenders. Zudem prüft er, ob ein Organspendeausweis vorliegt. Ist weder ein Eintrag noch ein Organspendeausweis vorhanden, fragt der Arzt den nächsten Angehörigen, ob ihm eine Einwilligung des Verstorbenen zur Organ- und Gewebespende bekannt ist. Falls nicht, kann eine Spende nur bei Einwilligung des Angehörigen erfolgen. Dieser muss bei seiner Entscheidung den mutmaßlichen Willen des möglichen Spenders berücksichtigen.
So können Sie Spender werden
Eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende kann jederzeit getroffen oder geändert werden. Diese wird im Organspendeausweis dokumentiert. Den Ausweis können Sie jederzeit über das Internet, zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Website), downloaden oder bestellen. Eine formelle Beantragung ist nicht nötig. Die Spendenerklärung kann auf bestimmte Organe und Gewebe beschränkt werden. Auch ein Ausschluss ausgewählter Organe und Gewebe ist möglich. Außerdem kann die Entscheidung über eine Organspende auch an eine Vertrauensperson übertragen werden, die namentlich zu nennen ist.
Der Organspendeausweis enthält folgende Angaben:
- Name, Geburtsdatum, Anschrift
- Erklärung zur oder gegen die Organspende
- Vermerk zu möglichen Beschränkungen oder den Ausschluss ausgewählter Organe oder Gewebe
- Vermerk über die mögliche Übertragung der Entscheidung an eine bestimmte Person
- Mögliche Anmerkungen
- Datum
- Unterschrift
Sollten Sie Ihre Meinung ändern, so können Sie jederzeit einen neuen Organspendeausweis ausfüllen und den alten vernichten. Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Spenderausweis bei sich zu tragen, am besten beim Personalausweis. Zudem sollte eine Vertrauensperson über die Entscheidung und den Aufbewahrungsort des Organspendeausweises informiert werden. Im Organspendeausweis kann nicht bestimmt werden, wer die Organe bekommt. Diese werden gemäß einer offiziellen Warteliste passenden Patienten gespendet.
Weiterführende Informationen zur Organspende
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Infotelefon Organspende: 0800-90 40 400, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr gebührenfrei