Kasse ist klasse Teil 3: Das Sachleistungsprinzip
Illustration: Frank von Grafenstein
Leistung gegen Geld: Bei den gesetzlichen Krankenkassen funktioniert dieses grundlegende ökonomische Prinzip etwas anders, wie Teil 3 unserer Serie über die Grundlagen dieses Erfolgsmodells zeigt.
Geld wurde erfunden, um den Handel zu erleichtern. Dank dieses Zahlungsmittels muss man nicht wie früher mühsam jemanden finden, der zum Beispiel einen Fisch gegen einen Laib Brot tauschen möchte. Es gibt aber auch heute noch einen Bereich, wo das Prinzip Geld gegen Ware oder Dienstleistung nur indirekt funktioniert – und zwar in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zum Arzt geht, der muss nach der Behandlung nicht gleich bezahlen – und auch in den Tagen danach wird für die Behandlung keine Rechnung ins Haus flattern. Der Grund für dieses in unserem Wirtschaftssystem ungewöhnliche Verfahren ist das sogenannte Sachleistungsprinzip, das für die gesetzliche Krankenkasse grundlegend ist.
Das Prinzip bedeutet, dass medizinische Sach- und Dienstleistungen im Rahmen des vereinbarten Leistungskatalogs von der Krankenkasse übernommen werden und auch direkt zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet werden. Der Patient als Nutznießer dieser Leistungen muss finanziell nicht in Vorleistung gehen. Das Gegenteil des Sachleistungsprinzips ist das Kostenerstattungsprinzip, bei dem der Patient seine medizinische Versorgung in Rechnung gestellt bekommt, diese vorläufig bezahlt und sich die Kosten danach von seiner Krankenkasse erstatten lässt. Dieses Prinzip gilt in der privaten Krankenversicherung. Für bestimmte Teilbereiche kann aber auch der gesetzlich Versicherte die Kostenerstattung wählen.
Das Sachleistungsprinzip hat Vorteile und Nachteile. Zu den Vorteilen zählt, dass Ärzte sich nicht um Zahlungseingänge und die Mahnung von möglicherweise säumigen Patienten kümmern müssen. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient kann vom Geld weitgehend unbelastet bleiben. Außerdem ist es insbesondere für Patienten mit geringem Einkommen sehr beruhigend, wenn sie für ihre medizinische Versorgung nicht in Vorleistung gehen müssen.
Medizinische Leistungen sind wertvoll
Zu den Nachteilen gehört der Mangel an Transparenz. Zum einen kann der Patient die tatsächlich abgerechneten Leistungen nicht überprüfen. Zum anderen wissen viele Patienten nicht mehr um den Wert von Medikamenten oder ärztlicher Hilfe. Entsprechend sorglos nehmen manche von ihnen medizinische Leistungen in Anspruch. Der Wert dieser Leistungen ist durchaus beträchtlich, denn das Sachleistungsprinzip verpflichtet die gesetzlichen Krankenversicherer, eine ausreichende und dem medizinischen Fortschritt entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig sind die Krankenkassen aber auch gehalten, wirtschaftlich und zweckmäßig zu arbeiten. Ein Spannungsfeld – schließlich ist Gesundheit nicht irgendein Wirtschaftszweig, sondern ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
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