JuniorApotheke: Kostenfreie Medikamente für Kinder unter 18
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Erfahre, wie die JuniorApotheke der Bosch BKK Familien finanziell entlastet, welche Medikamente erstattet werden und wie die einfache Kostenerstattung funktioniert.
10.01.2025
Fotos: Adobe Stock/Mediteraneo, Adobe Stock/JackF
Die Erkältungswelle rollt, und gerade Familien spüren die Belastung: Ein Infekt jagt den nächsten, und die Ausgaben für Arzneimittel häufen sich. Die Bosch BKK möchte Familien in dieser Situation besser unterstützen und finanziell entlasten. Ab dem Jahr 2025 erstattet sie die Kosten vieler Medikamente für Kinder und Jugendliche – nicht mehr nur für Kinder unter 12 Jahren, sondern jetzt auch für 12- bis 17-Jährige. Dieses Angebot nennt sich „JuniorApotheke“ und ermöglicht pro Kind eine Rückerstattung von bis zu 100 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass die Medikamente von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden.
Welche Medikamente umfasst die JuniorApotheke?
Die JuniorApotheke deckt apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente ab. Sind diese medizinisch notwendig, stellt die Ärztin oder der Arzt ein Privatrezept aus. Unsere Versicherten zahlen die Medikamente zunächst in der Apotheke und reichen die Rechnung anschließend bei der Bosch BKK ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Zu den erstattungsfähigen Medikamenten gehören die gängigsten Mittel zur Linderung häufiger Beschwerden. Dazu zählen unter anderem:
- Hustensäfte mit dem Wirkstoff Ambroxol
- Schmerz- und fiebersenkende Mittel wie Ibuprofen, Paracetamol oder Aspirin
- Nasensprays und Erkältungspräparate wie Sinupret
- Mittel gegen Neurodermitis oder Heuschnupfen wie Cetirizin oder Fenistil Gel
- Vitaminpräparate wie Folsäure, Vitamin B12-Präparate oder hochdosiertes Vitamin D
- Salben und Cremes wie Zinksalbe oder Bepanthen
Du hast Fragen zu weiteren Medikamenten? Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater helfen Dir gerne weiter.
Was wird nicht erstattet?
Auch wenn die Bosch BKK viele Medikamente für Kinder und Jugendliche übernimmt, gibt es Ausnahmen. Dazu zählen:
- Nahrungsergänzungsmittel
- Homöopathische Präparate
- Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als unwirtschaftlich eingestuft wurden
Auch hierzu steht unser Kundenservice für Fragen zur Verfügung.
So funktioniert die Kostenerstattung
Die Erstattung ist einfach und bequem:
1. Rechnungen der Apotheke zusammen mit der ärztlichen Verordnung online im Kundenportal oder in der Bosch BKK App hochladen.
2. Die Rückerstattung erfolgt direkt auf die hinterlegte Bankverbindung.
Pro Kind werden bis zu 100 Euro im Jahr erstattet – ein spürbarer Beitrag, um Familien finanziell zu entlasten.
Fazit: Unterstützung für Familien leicht gemacht
Mit der JuniorApotheke erweitert die Bosch BKK ihr Angebot und hilft Familien, die Gesundheitskosten ihrer Kinder zu reduzieren. Ob Erkältung, Allergien oder Hauterkrankungen – die finanzielle Entlastung und unkomplizierte Kostenerstattung machen den Alltag ein Stück einfacher.