Finanzergebnis und Vorstandsgehälter 2023

09.10.2024
Grafiken: Bosch BKK
Finanzergebnis
Während im Haushalt 2023 mit einem Verlust von -20,5 Millionen Euro geplant wurde, hat das Jahr 2023 deutlich besser mit einem Defizit von 9,8 Millionen Euro abgeschlossen. Hierin enthalten ist die Vermögensabgabe an den Gesundheitsfonds in Höhe von 15,6 Millionen Euro. Ohne diese Vermögensabgabe hätte die Bosch BKK einen Überschuss der Einnahmen von 5,8 Millionen Euro erzielt.


Bei den Leistungsausgaben gab es im Jahresverlauf 2023 eine positivere Entwicklung als ursprünglich in der Haushaltsplanung 2023 angenommen. Hier sind die Ausgaben für Krankengeld, Ärztliche ambulante Behandlung, Zahnärztliche Behandlung sowie Arzneimittel aus Apotheken geringer ausgefallen als erwartet. Die Ausgaben im Bereich Krankenhäuser sind infolge von ausstehenden Krankenhausverhandlungen insbesondere für das Krankenhauspflegepersonal überplanmäßig ausgefallen. Weiterhin mussten in diesem Bereich Verpflichtungen für Corona-Ausgleichszahlungen gebildet werden.

Vorstandsgehälter
Frieder Spieth erhielt als Vorstand der Bosch BKK 2024 eine Grundvergütung von 178.000 Euro. Zudem wurde in die betriebliche Altersversorgung ein Betrag von 10.536 Euro einbezahlt. Sonstiger Vergütungsbestandteil ist ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Der geldwerte Vorteil gemäß der 1%-Regelung beträgt 9.992 Euro. Zudem ergibt sich ein Betrag von jährlich 71 Euro für einen weiteren Vergütungsbestandteil wie u. a. eine private Unfallversicherung.
2024 betrug die Grundvergütung der Vorständin des zuständigen Landesverbands Süd 180.000 Euro, der variable Bestandteil 45.000 Euro. Zudem wurden in eine Zusatzversorgung/Betriebsrente 18.225 Euro einbezahlt. Sonstiger Vergütungsbestandteil ist ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Der geldwerte Vorteil gemäß der 1%-Regelung beträgt 9.282 Euro. Zudem ergibt sich ein Betrag von jährlich 631,36 Euro für einen weiteren Vergütungsbestandteil wie u. a. eine private Unfallversicherung.
Die Grundvergütung der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes betrug 262.000 Euro; die des Stellv. Vorstandsvorsitzenden bis 30.06.2024 127.000Euro. Er erhielt eine Zusatzversorgung/ Betriebsrente in Höhe von 34.889 Euro. Die nachfolgende stellv. Vorstandsvorsitzende erhielt ab 01.07.2024 eine Grundvergütung von 127.000 Euro sowie eine Zusatzversorgung/Betriebsrente über 14.940 Euro. Die Grundvergütung des Vorstandsmitglieds betrug bis 30.06.2024 125.000 Euro. Zudem wurde eine Zusatzversorgung/Betriebsrente in Höhe von 14.633 Euro einbezahlt.