Krankmeldung wird einfacher
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Ab Januar 2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Krankmeldung in Papierform mehr zuschicken: Diese erhalten die Arbeitgeber nun auf elektronischem Weg.
Keine „Zettelwirtschaft“ bei der Krankmeldung mehr: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) macht es möglich. Viele Arztpraxen haben bereits 2022 auf das elektronische Verfahren umgestellt. Ab 2023 erhalten nun auch die Arbeitgeber die Bescheinigung auf elektronischem Weg. Das funktioniert so: Die Arztpraxis übermittelt die AU-Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber fordert sie ebenfalls elektronisch bei der Kasse an. Die Datenverbindung zum Abruf ist gesichert und verschlüsselt. Wie bei der Papierversion auch, erhält der Arbeitgeber nur die für ihn relevanten Informationen. Diagnosen werden selbstverständlich nicht übermittelt.
Die Versicherten bekommen nur noch eine Papier-Ausfertigung für die eigenen Unterlagen. Diese soll weder an die Kasse noch an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Ihren Arbeitgeber müssen Mitarbeitende zwar weiterhin informieren, wenn sie arbeitsunfähig sind; eine telefonische Information reicht allerdings aus.
Die Vorteile: weniger Papierkram, Zeitersparnis und Versicherte müssen sich keine Sorgen mehr machen, ob die Bescheinigung ankommt. Wichtig ist, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten lückenlos vom Arzt bescheinigt werden. Das bedeutet, dass sich eine Folge-AU-Bescheinigung immer direkt an die vorherige Krankschreibung anschließen muss. Das ist relevant, wenn es um die Zahlung von Krankengeld geht.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsunfähigkeit haben wir auf der Homepage der Bosch BKK zusammengestellt: www.bosch-bkk.de/au