Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Deinem Wechsel zur Bosch BKK
Krankenkassenwechsel
Der Wechsel zur Bosch BKK ist einfach und erfolgt in drei Schritten. Fülle die Mitgliedschaftserklärung am besten online oder als Vordruck aus und informiere Deinen Arbeitgeber oder das Arbeitsamt bzw. das Job-Center über Deine Krankenkassenwahl. Dazu erhältst Du von uns entsprechende Unterlagen.
Eine Kündigung bei Deiner jetzigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Wir informieren Deine bisherige Krankenkasse über Deinen Wechselwunsch. Deine neue Versichertenkarte erhältst Du rechtzeitig zu Beginn Deiner Mitgliedschaft.
Du bist bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und kannst diese wechseln, wenn Du mindestens zwölf Monate als Mitglied dort versichert warst. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende.
Ausnahme: Wechselst Du Deinen Arbeitgeber oder ändert sich Dein Versichertenstatus (z. B. vom Studium zur Beschäftigung zur Arbeitslosigkeit oder zur Rente oder umgekehrt), kannst Du auch gleichzeitig unkompliziert Deine Krankenkasse wechseln. Dafür muss einfach innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Deines neuen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Deines Statuswechsels die Mitgliedschaftserklärung bei uns sein. Eine Kündigung bei Deiner vorherigen Krankenkasse ist auch hier nicht notwendig, die Bindungsfrist entfällt.
Warst Du bisher familienversichert oder war Deine bisherige Mitgliedschaft kurzzeitig (bis zu einem Monat) unterbrochen, kann ebenfalls ein sofortiger Wechsel erfolgen.
Wie schnell der Wechsel stattfinden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
1. Bei Arbeitgeberwechsel oder Änderung des Versichertenstatus
Wechselst Du Deinen Arbeitgeber oder ändert sich Dein Versichertenstatus, kannst Du auch gleichzeitig Deine Krankenkasse wechseln. Dafür muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Deines neuen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Deines Versichertenstatus die Mitgliedschaftserklärung bei der neuen Krankenkasse sein. Am schnellsten geht das online.
2. Ohne Wechsel des Arbeitgebers oder ohne Änderung des Versichertenstatus
Bist Du bereits seit mindestens zwölf Monaten bei Deiner bisherigen Krankenkasse versichert, dann dauert der Wechsel zwei Monate. Denn Du hast eine zweimonatige Kündigungsfrist – jeweils zum Monatsende. Wenn Du also zum Beispiel am 15. Januar Deine Mitgliedschaft erklärst, kann Deine Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. April beginnen, wenn Du bis zum 31. März die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt hast.
Ist Deine Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht erreicht, kannst Du erst nach Ablauf der Bindungsfrist Mitglied Deiner neuen Krankenkasse werden.
Um die passende Krankenkasse zu finden, solltest Du nicht nur den Preis, sondern auch die Zusatzleistungen und Serviceangebote der Krankenkassen vergleichen. Wähle die Krankenkasse aus, die für Dich das beste Gesamtpaket bietet. Dazu hilft oftmals ein persönliches Gespräch mit einer Beraterin oder einem Berater, statt nur in Vergleichsportale zu schauen.
Wenn Du Deine Krankenkasse wechseln möchtest, fülle bei Deiner neuen Krankenkasse die Mitgliedschaftserklärung aus – bei uns geht das einfach online – und informiere Deinen Arbeitgeber, das Arbeitsamt oder den Rententräger.
Krankenkassenkündigung
Nein, für einen Krankenkassenwechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist keine Kündigung mehr erforderlich. Es reicht, wenn Du den Mitgliedsantrag an uns sendest. Wir erledigen den Rest für Dich.
Nur wenn Du das gesetzliche Krankenversicherungssystem verlassen möchtest, ist eine Kündigung erforderlich. Also wenn Du z. B. aktuell freiwillig versichert bist und in die private Versicherung wechseln möchtest, musst Du die freiwillige Versicherung kündigen.
Für eine Kündigung musst Du die Frist von zwei vollen Kalendermonaten beachten. Die Kündigung kann dabei jeweils nur zum Monatsende erfolgen. Geht Deine Kündigung zugunsten einer privaten Versicherung bei uns z. B. am 15. April ein, kann Deine Mitgliedschaft frühestens zum 30. Juni enden.
Mitglied werden
Selbstverständlich kannst Du bei uns auch online Mitglied werden. Fülle dafür einfach unseren Online-Antrag aus. Wenn Du möchtest, hilft Dir auch gerne ein*e Bosch BKK-Kundenberater*in beim Ausfüllen der Unterlagen.
Du warst bisher gesetzlich versichert? Dann kannst Du Dich bei uns als freiwilliges Mitglied versichern. Arbeiternehmer*innen füllen dafür einfach unseren Online-Antrag aus.
Ist der Wechsel zur Bosch BKK wirklich so einfach?
Du bist von den Vorteilen der Bosch BKK überzeugt und möchtest Mitglied werden? Das freut uns! Dieser Clip erklärt unkompliziert, wie der Wechsel zur Bosch BKK einfach und schnell gelingt.