Du hast verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung durch den Wahltarif-Krankengeld:
Im Falle einer durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit steht selbständigen Künstlern und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) gesetzlich krankenversichert sind, ein Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zu. Diese Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hat den Zweck, das Risiko des krankheitsbedingten Einkommensausfalls abzudecken.
Die “Rundum-Absicherung” der Arbeitnehmer für die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit durch Entgeltfortzahlung eines Arbeitgebers gibt es dagegen für den nach dem KSVG versicherten Personenkreis nicht. Allerdings kann – gegen eine zusätzliche Prämie – ein früherer Beginn des Krankengeldanspruchs herbeigeführt werden. Lass dich gerne in einem persönliches Gespräch beraten, um mehr über den Wahltarif zu erfahren. Gerne kannst du dazu einen Anruf über unseren Rückruf-Service vereinbaren.
Zusätzlich zu dem vorstehend beschriebenen "Wahltarif Krankengeld" besteht die Möglichkeit der Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes über eine private Zusatzversicherung. In diesem Fall empfehlen wir dir einen Blick auf die Angebote unseres Kooperationspartners der Robert Bosch Versicherungsvermittlungs GmbH.