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Auslandsreise

Informationen und Details zu den Leistungen der Bosch BKK rund um das Thema Auslandsreise

Bei Auslandsreisen optimal versorgt

Auch im Ausland brauchst Du auf den Krankenversicherungsschutz nicht zu verzichten. Durch Sozialversicherungsabkommen mit den meistbesuchten Urlaubsländern ist Dein Krankenversicherungsschutz auch im Urlaub gewährleistet.

Bei einer Urlaubsreise im Europäischen Wirtschaftsraum (die Staaten der Europäischen Union, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Montenegro) und in die Schweiz ersetzt die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) den Auslandskrankenschein in Papierform. Sie ist direkt auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte integriert. Für andere Staaten mit Sozialversicherungsabkommen, wie Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein. Diesen kannst Du bei uns anfordern.

Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht (z. B. USA), ist der gesetzliche Krankenversicherungsschutz jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Außerdem können wir die Kosten eines notwendigen Rücktransports aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht übernehmen. Hierfür empfehlen wir Dir in jedem Fall den Abschluss einer zusätzlichen privaten Reisekrankenversicherung.

Krank im Ausland?
Für den Fall, dass Du während Deiner Auslandsreise arbeitsunfähig wirst, informier bitte uns und Deinen Arbeitgeber schnellstmöglich. Teile uns dabei bitte Beginn und Dauer der Krankheit sowie Deine Urlaubsanschrift mit.

Fordere vom ausländischen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an und sende diese bitte möglichst innerhalb einer Woche an uns. Bist Du bei Deiner Rückkehr nach Deutschland weiterhin arbeitsunfähig, informiere bitte uns und Deinen Arbeitgeber.

Du musst eine Notfallbehandlung im Ausland selber zahlen?
Dann erstatten wir Dir die Kosten der deutschen oder ausländischen Vertragssätze. Reiche uns hierfür bitte die Rechnungen im Original und den „Erhebungsbogen für Erkrankungen im Ausland“ ein.

Du fährst beruflich ins Ausland?
Dann übernimmt Dein Arbeitgeber alle Kosten, wenn Du krank wirst. Das gilt auch für Deine mitversicherten Familienangehörigen. Wir erstatten Deinem Arbeitgeber dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Inland verrechnet werden.

In den einzelnen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen. Frag uns deshalb, wenn Du eine geschäftliche Auslandsreise planst.

Downloads

Hier findest Du den Erhebungsbogen für Erkrankungen im Ausland:

Private Krankenzusatzversicherung bei Auslandsreisen

Bei Reisen in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen ist der gesetzliche Krankenversicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Für diese Länder empfehlen wir Dir in jedem Fall den Abschluss einer zusätzlichen privaten Reisekrankenversicherung.

Dein Kontakt zur Bosch BKK

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