Digitale Gesundheitsanwendungen – DiGAs
Apps auf Rezept
Immer mehr Menschen nutzen Apps als digitale Helfer im Alltag, auch wenn es um ihre Gesundheit geht. Viele Apps helfen zum Beispiel dabei, mehr Bewegung, Entspannung oder gesunde Ernährung in den Alltag zu integrieren. Apps können allerdings auch eine Rolle dabei spielen, Krankheiten zu erkennen oder zu überwachen und Beschwerden zu lindern. Solche digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGAs, sind häufig für den Nutzer kostenpflichtig. Gesetzlich Versicherte haben allerdings die Möglichkeit, sich die Kosten für bestimmte DiGAs von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Zwei Voraussetzungen gibt es: die App muss im Verzeichnis erstattungsfähiger DiGAs gelistet sein und du musst die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen zur Nutzung der DiGA erfüllen. Die auf dieser Liste aufgeführten Apps sind durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Hinblick auf Datenschutz, Funktionstauglichkeit und medizinischen Nutzen geprüft. Ein Nutzen wird den Apps zum Beispiel dann bescheinigt, wenn sie helfen, den Gesundheitszustand zu verbessern, die Krankheitsdauer zu verkürzen oder die Lebensqualität zu verbessern.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine DiGA zu erhalten. Wenn dein Arzt dir eine DiGA verordnet hat, reiche das Rezept bei der Bosch BKK ein. Du kannst auch ohne Rezept eine DiGA beantragen. Bitte reiche uns dazu medizinische Nachweise ein, die das Vorliegen einer Diagnose zur Anwendung der DiGA bestätigen. Die Nachweise kannst du gerne über unser Online-Kundenportal einreichen. Du erhältst dann einen Freischaltcode von uns, den Du innerhalb von 3 Monaten einlösen kannst. Mit Hilfe des Codes kannst Du die App im App-Store herunterladen. Der Anbieter der App prüft Deinen Code und rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Du musst also nichts vorstrecken oder selbst bezahlen. Eine gesetzliche Zuzahlung fällt ebenfalls nicht an. Vorsicht ist lediglich bei erweiterten Funktionen der App wie zum Beispiel In-App-Käufen geboten. Dadurch ggf. entstehende Mehrkosten dürfen von der Kasse nicht übernommen werden und müssen daher vom Versicherten selbst getragen werden
Einen Überblick, welche Apps von den Kassen erstattet werden dürfen, findest Du online im DiGA-Verzeichnis: https://diga.bfarm.de.
Aktuell sind das unter anderem Apps für Patienten mit Tinnitus, Migräne, Schlafstörungen, sozialen Phobien oder Hüftgelenksarthrose. Das Verzeichnis wird fortlaufend erweitert, es lohnt sich also von Zeit zu Zeit einen Blick auf die neu hinzugekommenen Apps zu werfen.
Digitale Gesundheitskompetenz – Mach dich fit!
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bedarf zunehmend der Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz.
Zur Förderung der Medienkompetenz und der unbeschwerten Nutzung digitaler Medien und Apps bietet die Bosch BKK weiterführende Informationen.