Kasse ist klasse Teil 2: Selbstverwaltung
Illustration: Frank von Grafenstein
Gemeinsam eine Sache allein schaffen. Das klingt wie ein Widerspruch, ist aber keiner. Der beste Beweis ist das Prinzip der gemeinsamen Selbstverwaltung und Teil 2 unserer Serie über die Grundlagen dieses Erfolgsmodells.
„Demokratie ist die Entscheidung durch die Betroffenen“, hat der Physiker und Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker einst geschrieben. Dieser Anspruch liegt auch der gemeinsamen Selbstverwaltung zugrunde. Sie gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien unseres solidarisch organisierten Gesundheitssystems. Die Selbstverwaltung soll allen Bürgern im Sinne des Gemeinwohls die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten.
Qualität und Wirtschaftlichkeit
Gemeinsame Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat wichtige Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten an die zwei entscheidenden Akteure in diesem Bereich abgegeben hat: die Ärzte und die Krankenkassen. Diese sind auf Bundes- wie auch auf Landesebene in Verbänden und Vereinigungen organisiert und arbeiten selbstständig. Der Staat überprüft, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Den Krankenkassen obliegt es auch, im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung die Interessen von Patienten und Versicherten zu vertreten.
Die gemeinsame Selbstverwaltung hat viele Vorteile. Der Staat wird entlastet und legt die Gesundheitsversorgung in die Hände derjenigen, die täglich mit Wohl und Wehe unseres Gesundheitssystems befasst sind. Ziel ist es, so die höchste Qualität der Versorgung bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems zu erreichen. Über die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sind sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt. Deren Mitglieder werden meist alle sechs Jahre in den Sozialwahlen gewählt.
Manche kritisieren, dass die gemeinsame Selbstverwaltung zu unflexibel, zu bürokratisch und in sich widersprüchlich sei. Der Blick auf das große Ganze relativiert diese Kritik. Immerhin wurde das Ordnungsprinzip schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts ersonnen und hat bis heute Bestand.
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Unser Verwaltungsrat
Am 25. Juli ist der neue Verwaltungsrat der Bosch BKK zusammengetreten. Er besteht aus 23 ehrenamtlichen Mitgliedern, die zu je gleichen Teilen die Versicherten und die Arbeitgeber vertreten. Er überwacht den Vorstand, prüft die Finanzen und trifft wichtige Grundsatzentscheidungen.