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Das E-Rezept ist da

Das E-Rezept ist da
E-Rezept

Digital statt Papier? Jetzt ganz easy

Das rosa Rezept ist zum Auslaufmodell geworden. Das E-Rezept ist seit dem 01.01.2024 bei (fast) allen Ärztinnen und Ärzten im Einsatz und kann in sämtlichen Apotheken eingelöst werden. Sorgen muss sich keiner machen – Du benötigst für das Einlösen des E-Rezepts kein Smartphone.

Beratung nach Termin

Das E-Rezept beim Arzt

Du bekommst das Rezept wie bisher in Deiner Praxis. Neu ist: Deine Ärztin oder Dein Arzt erstellt das Rezept und speichert es verschlüsselt im digitalen Gesundheitsnetz.
An dieser Stelle triffst Du nun die Entscheidung, ob Du das Rezept über Deine elektronische Gesundheitskarte einlösen willst oder Dir einen Papierausdruck geben lässt. Alternativ kannst Du auch über die E-Rezept-App der gematik auf das Rezept zugreifen. Der Großteil der verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die Deine Ärztin oder Dein Arzt zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausstellt, müssen als E-Rezept verordnet werden.

So löst Du das E-Rezept ein

Du hast drei Möglichkeiten das E-Rezept einzulösen

  • Mit der Gesundheitskarte
    Die einfachste Möglichkeit ist die Verifizierung mit Deiner elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke. Dafür benötigst Du keine PIN. Hier kann der Apotheker das Rezept aus dem digitalen Gesundheitsnetz abrufen.
  • Mit einem Papierausdruck
    Bei der Papierform erfolgt der Abruf durch Scannen des aufgedruckten QR-Codes durch den Apotheker.
  • Mit der E-Rezept App
    Bei Nutzung der E-Rezept App wird der Code vom Display Deines Smartphones gescannt. Nutzer der App haben zudem die Möglichkeit das E-Rezept im Vorfeld elektronisch an die Apotheke zu senden um zu erfahren, ob das gewünschte Arzneimittel vorrätig ist. Das E-Rezept können sämtliche Apotheken annehmen. Zur Nutzung des E-Rezepts über das Smartphone benötigst Du die kostenfreie E-Rezept-App der gematik. Die Nutzung gewährleistet selbstverständlich alle Aspekte des Datenschutzes sowie einen sicheren Zugang zu den Rezeptdaten. Die App erhälst Du kostenfrei im Apple AppStore, Google PlayStore und in der Huawei AppGallery.

Für den vollen Funktionsumfang der E-Rezept App benötigst Du eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle mit der dazugehörigen PIN. Ob deine Gesundheitskarte NFC fähig ist erkennst du anhand des Empfangssymbols (Punkt mit drei Halbkreisen) auf der Vorderseite der Versichertenkarte.
Falls Deine eGK keine NFC-Schnittstelle hat wende Dich bitte an Deine Bosch BKK Geschäftsstelle.
Die PIN (persönliche Identifikationsnummer) benötigst Du aus Sicherheitsgründen. Daher sind an die Ausstellung der PIN besondere datenschutzrechtliche Anforderungen geknüpft. Wie Du Deine PIN für die eGK erhälst, findest Du hier: Elektronische Gesundheitskarte& Elektronische Patientenakte

Die Schritt für Schritt Anleitung für die Anmeldung der E-Rezept App über die ePA ist auf der Seite der gematik. Auf dieser Seite ist mit Krankenkassen-App die BoschBKKePA App gemeint.

Das sind die Vorteile der E-Rezept - App

  • Über die E-Rezept-App kannst Du prüfen, ob das Medikament in Deiner Apotheke gerade vorrätig ist. Falls nicht kannst Du es gleich vorbestellen.
  • Mit der E-Rezept App kannst Du ein verschreibungspflichtiges Medikament bei einer Versandapotheke direkt bestellen.
  • Verschriebene Medikamente können auch von Angehörigen oder anderen Personen im Auftrag abgeholt werden. Hierfür bietet die App eine sogenannte Familienfunktion.

Häufige Fragen zum E-Rezept

Grundsätzlich ja. Für Physiotherapie, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Betäubungsmittel erhältst Du jedoch weiterhin ein rosa Papierrezept.

Du hast drei Möglichkeiten, Dein E-Rezept in der Apotheke einzulösen:

  • Mit der elektronischen Gesundheitskarte direkt in der Apotheke
  • Mit dem Ausdruck eines E-Rezept-Codes Deiner Praxis, der in der Apotheke vorgezeigt werden kann
  • Über die E-Rezept-App der gematik

Du steckst Deine Gesundheitskarte ins Kartenterminal der Apotheke. Das Apothekenpersonal ruft dann Dein Rezept vom zentralen E-Rezept-Server am Computer ab und gibt Dir das Medikament.

Die E-Rezept-App wird von der gematik angeboten. Sie ermöglicht den Erhalt und das Einlösen von E-Rezepten.

Von der Praxis wird ein digitaler Schlüssel zu Deinem E-Rezept in die E-Rezept-App übertragen. Wenn Du das E-Rezept in der Apotheke einlöst, liest die Apotheke den Schlüssel aus und Du erhältst Dein Medikament. Mit der E-Rezept-App kannst Du auch das verschriebene Medikament in einer Apotheke vorbestellen.

Ab 1. Januar 2024 erhalten Patientinnen und Patienten einen Großteil der verschreibungspflichtigen Arzneimittel nur noch per E-Rezept, die sie in den Apotheken einlösen können.

Hast Du die die elektronische Gesundheitskarte verloren oder wurde sie gestohlen, melde Dich bitte schnellstmöglich bei Deiner Bosch BKK Geschäftsstelle! Wir sperren Deine Karte und Du erhältst umgehend eine neue. So können wir verhindern, dass Unbefugte ein E-Rezept mit Deiner Karte einlöst.
Wenn Du den Papierausdruck verloren hast bitte melde Dich umgehend bei Deiner Arztpraxis. Das ärztliche Personal kann ein noch nicht eingelöstes E-Rezept einfach stornieren und Dir eine neue Verordnung ausstellen.

Nur Personen, die einen sogenannten E-Rezept-Token (auch Rezeptcode, ähnlich QR-Code) besitzen oder über Deine elektronische Gesundheitskarte verfügen, können ein E-Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abrufen und damit das E-Rezept entschlüsseln. Diesen individuellen E-Rezept-Token erhalten Versicherte entweder vom Arzt auf Papier oder durch Nutzung der E-Rezept-App elektronisch erzeugt auf ihr Smartphone. Nur durch die Weitergabe des Tokens, an zum Beispiel Angehörige oder den Apotheker, können diese Personen auf das zugehörige E-Rezept zugreifen.

Das E-Rezept ist 4 Wochen nach der Ausstellung für die Abrechnung mit der Krankenkasse gültig.

E-Rezepte, die nicht beliefert worden sind, sind bis zum Ablauf der gesetzlichen Gültigkeit von Rezepten (4 Wochen für die Abrechnung mit der Krankenkasse) im E-Rezept-Fachdienst gespeichert. E-Rezepte, die beliefert wurden, werden bis zu 100 Tage nach Einlösen im E-Rezept-Fachdienst gespeichert.

Der Datenschutz steht an erster Stelle. Daher sind die Datenschutzanforderungen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur und damit die des E-Rezepts vom Gesetzgeber gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erarbeitet worden.

  • Bevor die technischen Bestandteile zur Nutzung des E-Rezepts, wie E-Rezept-Fachdienst oder die E-Rezept-App, angewendet werden dürfen, werden sie durch unabhängige Gutachten und von der gematik geprüft.
  • Der E-Rezept-Fachdienst-Anbieter muss durch ein Gutachten belegen können, dass die zur Verfügung gestellte Software sicher ist.
  • Diese Gutachten werden regelmäßig aktualisiert, um auch fortwährend die Sicherheit von E-Rezepten zu garantieren.
  • Die Einhaltung von Datenschutz und Sicherheit überprüft die gematik kontinuierlich durch technische Systeme und regelmäßige Audits.

Mehr Infos zum Datenschutz.

So funktioniert das E-Rezept

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