Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Mit der elektronischen Gesundheitskarte, kurz eGK, weist Du Dich gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und allen anderen Leistungserbringern als Bosch-BKK Versicherter aus und kannst damit unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Nimm die eGK daher bitte zu jedem Arztbesuch mit. Wenn Du diese mal nicht parat hast, kannst Du binnen 10 Tagen diese bei der Arztpraxis nachreichen um zusätzlichen Kosten und Aufwände zu verhindern.
Wie sieht die eGK aus und welche Daten sind gespeichert?
1. BKK-Kassennummer
2. Lebenslange Versicherungsnummer
3. Kartenzugriffsnummer (CAN)
6-stellige Nummer zur Anmeldung an digitale Services.
4. Kartenfolgenummer
Die bisherige Karte wird gesperrt. Daher bitte immer die Karte mit der höchsten Ziffer verwenden.
5. Generation der eGK
Beschreibt die Softwareversion mit jeweiligem Sicherheitsalgorithmus.
6. Bild bei über 15-Jährigen
7. Microprozessorchip
mit Vorname, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsart, Versicherungsbeginn, Gültigkeit der Karte. Weitere freiwillige Speicherungen im geschützten Bereich vorgesehen.
8. NFC Symbol
Symbol für kontaktlose Schnittstelle (NFC - Near Field Communication)
8. Deinen Auslandskrankenschein immer parat
9. Unterschriftenfeld
Bei Minderjährigen unterschreiben bitte die Eltern.
10. Gültigkeit der Auslandsversicherungskarte
(nicht des Chips)
Funktionen und Vorteile der eGK
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kann jetzt mehr: Durch ein vom Internet getrenntes, eigenes Gesundheitsnetzwerks, das höchsten Datenschutzanforderungen genügt, können Krankenkassen und Arztpraxen administrative Daten ihrer Patienten auf der eGK aktualisieren. Bisher musste hierfür eine neue Karte ausgestellt werden. Auch bei Verlust kann Ihre Karte jetzt „aus der Ferne“ gesperrt werden.
Durch dieses neue Verfahren werden hohe Kosten gespart und Versicherte werden nicht mehr mehrfach mit Karten versorgt (z.B. bei einem Statuswechsel oder Umzug).
Wichtig für Dich: Verwende immer die neue Versichertenkarte, wenn Du diese von der Bosch BKK zugeschickt bekommst, da jede ersetzte Karte automatisch gesperrt wird.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte, kurz eGK, weist Du Dich gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und allen anderen Leistungserbringern als Bosch-BKK Versicherter aus und kannst damit unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Nimm die eGK daher bitte zu jedem Arztbesuch mit. Wenn Du diese mal nicht parat hast, kannst Du binnen 10 Tagen diese bei der Arztpraxis nachreichen um zusätzlichen Kosten und Aufwände zu verhindern.
Du benötigst eine neue eGK? Du findest diese und viele weitere Funktionen in unserem neuen Online-Kundenportal! Registriere Dich jetzt hier. Deine Anträge werden hier noch schneller bearbeitet und Du hast jederzeit den Überblick über den Bearbeitungsstand.
Alle seit Dezember 2020 produzierten eGK der Bosch BKK verfügen über eine sogenannte NFC-Schnittstelle und sind für den Einsatz mit digitalen Angeboten wie z.B. die ePA oder das E-Rezept vorbereitet.
Die zur eGK gehörige PIN (persönliche Identifikationsnummer) benötigst Du aus Sicherheitsgründen für alle Anwendungen, die auf das deutsche Gesundheitsnetzwerk, die Telematik-Infrastruktur, zugreifen. Daher ist auch die Ausstellung der PIN an besondere datenschutzrechtliche Anforderungen geknüpft.
Als Bosch BKK-Mitglied kannst Du Deine PIN persönlich durch Vorlage Deines Personalausweises oder Reisepasses in Deiner Geschäftsstelle beantragen.
Alternativ kann die Identifizierung über den Umweg der elektronischen Patientenakte (ePA) App der Bosch BKK erfolgen. Hier kann die PIN zusätzlich über das digitale Post-Ident Verfahren beantragt werden.
Informationen zur ePA findest Du hier.
https://www.bosch-bkk.de/service/elektronische-patientenakte.html
Versichertendaten können „aus der Ferne“ aktualisiert werden. Das heißt, dass bei einem Umzug oder einem Statuswechsel keine neuen Karten mehr ausgestellt werden. Krankenkassen können die auf der eGK gespeicherten Daten ändern, sodass dann in der Arztpraxis automatisch die aktuellen Daten abgerufen werden.
Eine neue Versichertenkarte wird Dir alle 5 Jahre ausgestellt: Das BSI (Bundesamt für Datensicherheit) hat dies vorgeschrieben, um Deine sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Außerhalb dieser Periode wird dir nur bei Verlust oder Namensänderung eine neue Versichertenkarte ausgestellt. Dabei wird die alte Karte gesperrt und Du erhältst Deine neue eGK.
Bitte denk daran, dass Du Deine alte Karte nicht einfach im Hausmüll entsorgen darfst. Sie zählt als Elektrogerät und muss als Elektromüll entsorgt werden.
Weitere Informationen zur eGK findst Du auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Was passiert, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte verloren habe?
Eine neue Karte kannst Du ganz einfach in unserem Online-Kundenportal beantragen oder Du wendest Dich an Deinen persönlichen Kundenberater. Wir senden Dir schnellst möglichst eine neue Karte zu.
Bekomme ich eine neue elektronische Gesundheitskarte, wenn ich umziehe oder heirate?
Bei einem Umzug erhältst Du keine neue Karte. Sobald Du uns die neue Adresse mitgeteilt hast, wird diese beim nächsten Kontakt in einem Kartenlesegerät (z. B. beim Arztbesuch oder beim nächsten Besuch in unserer Geschäftsstelle) digital aktualisiert. Du kannst die neue Adresse einfach Deinem persönlichen Kundenberater mitteilen oder, auch flexibel außerhalb der Öffnungszeiten, über unser Online-Kundenportal ändern.
Teile uns eine Namensänderung mit, z. B. nach einer Heirat, bekommst Du eine neue Karte zugeschickt, da Dein Name auf der Karte aufgedruckt ist. Auch den neuen Namen kannst Du bequem über das Online-Kundenportal anpassen oder Deinem persönlichen Kundenberater melden.
Wann bekomme ich die elektronische Gesundheitskarte?
Du erhältst Deine elektronische Gesundheitskarte innerhalb von 7-10 Tagen, nachdem Du uns Dein Bild zur Verfügung gestellt hast.
Wie sicher ist die elektronische Gesundheitskarte?
Der besonders strenge Schutz von Sozialdaten gilt auch für die elektronische Gesundheitskarte. Zusätzlich sind alle Daten in den zukünftigen freiwilligen Anwendungen mit einer PIN geschützt. Zudem kann auf Gesundheitsdaten nur medizinisches Personal zugreifen, wenn die Gesundheitskarte zusammen mit einem Heilberufsausweis in einen Kartenleser gesteckt wird. Alle Gesundheitsdaten werden grundsätzlich verschlüsselt gespeichert und kein Dritter darf darauf zugreifen. Die letzten 50 Zugriffe werden historisiert.
Welche Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?
Auf der neuen Gesundheitskarte sind wie auf der bisherigen Versichertenkarte vorerst lediglich Vorname und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus (z. B. Mitglied oder mitversicherter Angehöriger), Gültigkeitsdauer sowie die Bezeichnung der Krankenkasse (Institutionskennzeichen) gespeichert. Neu hinzu kommt die Angabe des Geschlechts. In Zukunft ist auch die Speicherung weiterer gesundheitsrelevanter Daten geplant, falls der Patient dem zustimmt.
Wie lange ist meine Gesundheitskarte gültig
Die Gültigkeit einer Gesundheitskarte liegt bei 5Jahren. Nach dieser Zeit bekommst Du automatisch eine neue Gesundheitskarte zugeschickt.
Wie sieht die eGK aus und welche Daten sind gespeichert?
1. BKK-Kassennummer
2. Lebenslange Versicherungsnummer
3. Kartenzugriffsnummer (CAN)
6-stellige Nummer zur Anmeldung an digitale Services.
4. Kartenfolgenummer
Die bisherige Karte wird gesperrt. Daher bitte immer die Karte mit der höchsten Ziffer verwenden.
5. Generation der eGK
Beschreibt die Softwareversion mit jeweiligem Sicherheitsalgorithmus.
6. Bild bei über 15-Jährigen
7. Microprozessorchip
mit Vorname, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsart, Versicherungsbeginn, Gültigkeit der Karte. Weitere freiwillige Speicherungen im geschützten Bereich vorgesehen.
8. NFC Symbol
Symbol für kontaktlose Schnittstelle (NFC - Near Field Communication)
6. Mikroprozessorchip mit Vorname, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherungsart, Versicherungsbeginn, Gültigkeit der Karte, weitere freiwillige Speicherungen im geschützten Bereich vorgesehen.
7. Ihren Auslandskrankenschein immer parat
8. Unterschriftenfeld
Bei Minderjährigen unterschreiben bitte die Eltern.
9. Gültigkeit der Auslandsversicherungskarte
(nicht des Chips)
Auf den folgenden Seiten kannst Du bequem von zu Hause aus ein Foto für Deine Gesundheitskarte hochladen oder aufnehmen.
Manchmal kann es dabei zu Fehlfunktionen aufgrund des Browsers oder älterer Geräte geben. Versuche es dann einfach über dein Smartphone oder Tablet.
Der bewährte Sozialdatenschutz gilt auch bei der eGK. Fest gespeichert sind nur die wichtigen Personendaten wie Name, Vorname, Versichertennummer, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zum Versicherungsverhältnis.
Alle künftigen Daten in freiwilligen Anwendungen (wie z. B. die Notfalldaten, das elektronische Rezept oder Arztbriefe) werden nur gespeichert wenn Du zustimmst und sind dann durch Deine PIN geschützt.
Der Zugriff ist nur möglich, wenn Du Deine PIN und der Arzt, der Apotheker oder das Krankenhaus gleichzeitig seinen Heilberufeausweis in den Kartenleser steckt (sog. „Zwei-Schlüssel-Prinzip“).
Damit man nachvollziehen kann, wer zuletzt auf die Daten zugegriffen hat, werden die letzten 50 Zugriffe dokumentiert.
Der Organspendeausweis schafft Klarheit darüber, ob Du im Falle Deines Todes als Organspender infrage kommst. Er trägt dazu bei, das Leben eines anderen Menschen zu retten.
Du gibst mit Deinem Organspendeausweis an, ob nach Deinem Tod Organe entnommen werden dürfen, um anderer Leben zu retten. Eine Entscheidung, die im Todesfall ansonsten Angehörige für Dich übernehmen müssen.
Deine Entscheidung, im Todesfall Deine Organe zu spenden kannst Du jederzeit ändern – der Ausweis wird nicht an offiziellen Stellen erfasst. Einfach Ausweis ausfüllen und bei Dir tragen. So bist Du Organspender.
Der Organspendeausweis kann kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) heruntergeladen werden.