Zusätzliche Leistungen in ambulanten Wohngruppen
Nicht alle Pflegebedürftigen können in ihrer gewohnten Umgebung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt werden und auch der ambulante Pflegedienst ist nicht „Rund um die Uhr“ anwesend.
Neue Wohnformen, unter anderem ambulant betreute Wohngruppen, bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in derselben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.
Pflegebedürftige in solchen Wohngruppen haben unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 EUR monatlich.
Voraussetzung ist unter anderem, dass in der Wohnung mindestens drei und höchstens zwölf Personen zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten Pflege leben. Davon müssen mindestens drei Personen pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sein und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Zusätzlich muss für allgemeine Aufgaben gemeinschaftlich eine weitere Person beauftragt werden. Die freie Wahl des Leistungserbringers für die Pflegeleistungen darf zudem nicht eingeschränkt werden.