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Pflegezeit

Informationen und Details der Bosch Betriebskrankenkasse zur Pflegezeit

Freistellung für private Pflegeleistung

Anspruch auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz haben Personen, die einen nahen Angehörigen, bei dem mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, in häuslicher Umgebung pflegen. Dies gilt auch für die Pflege minderjähriger Angehöriger.

Es handelt sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Der Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Als nahe Angehörige gelten: Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie die Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie Partnerinnen und Partner einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.

Während der unbezahlten Freistellung von der Arbeit endet die Kranken- und Pflegeversicherung der pflegenden Person. Die Pflegekasse bezahlt einen Zuschuss zu den Beiträgen der eigenen Kranken- und Pflegeversicherung, sofern nicht ein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Der Zuschuss ist auf die Höhe des Mindestbeitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt.

Mehr Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema Pflegezeit erhältst Du auch auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.

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