Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst
Soll die Pflege durch einen Pflegedienst, beispielsweise eine Diakonie- oder Sozialstation, erfolgen? Dann rechnet die Pflegekasse diese Pflegesachleistungen direkt mit dem Pflegedienst ab.
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen umfasst je Kalendermonat bis zu:
- 761 Euro im Pflegegrad 2
- 1.432 Euro im Pflegegrad 3
- 1.778 Euro im Pflegegrad 4
- 2.200 Euro im Pflegegrad 5
Inhalt der Pflegesachleistungen sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.
Voraussetzung ist, dass der ambulante Pflegedienst vertraglich zugelassen ist. Bevor Du Leistungen durch einen Pflegedienst erhältst, musst Du in einem privaten Pflegevertrag die Art und den Umfang der Leistungen festlegen.
Du hast dabei grundsätzlich die Wahl, ob Du einzelne Leistungen (oder Leistungspakete) oder den Pflegedienst für eine bestimmte, im voraus vereinbarte Zeitdauer in Anspruch nehmen möchtest.