Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst

Soll die Pflege durch einen Pflegedienst, beispielsweise eine Diakonie- oder Sozialstation, erfolgen? Dann rechnet die Pflegekasse diese Pflegesachleistungen direkt mit dem Pflegedienst ab.
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen umfasst je Kalendermonat bis zu:
- 796 Euro im Pflegegrad 2
- 1.497 Euro im Pflegegrad 3
- 1.859 Euro im Pflegegrad 4
- 2.299 Euro im Pflegegrad 5
Inhalt der Pflegesachleistungen sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.
Voraussetzung ist, dass der ambulante Pflegedienst vertraglich zugelassen ist. Bevor Du Leistungen durch einen Pflegedienst erhältst, musst Du in einem privaten Pflegevertrag die Art und den Umfang der Leistungen festlegen.
Du hast dabei grundsätzlich die Wahl, ob Du einzelne Leistungen (oder Leistungspakete) in Anspruch nehmen oder den Pflegedienst für eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen möchtest.