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Kombination aus Pflegegeld- und Pflegesachleistungen

Informationen der Bosch Betriebskrankenkasse zu Kombination aus Pflegegeld- und Pflegesachleistungen

Für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn steht als Leistung der Pflegekasse das monatliche Pflegegeld zur Verfügung. Für die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst kannst Du Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Werden Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst benötigt, voraussichtlich aber nicht bis zur Höhe der jeweiligen Leistungshöchstbeträge ausgeschöpft, wähle als Leistung der Pflegeversicherung am besten eine Kombination aus beiden Leistungen.

Du hast so Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld und stellst sicher, dass Du die zustehenden Leistungen optimal miteinander kombinierst.

Du hast die Wahl, ob Du

  • das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen in einem festen, im Voraus von Dir zu bestimmenden Verhältnis in Anspruch nehmen möchtest oder
  • ob wir das Pflegegeld jeden Monat neu berechnen und auszahlen, sobald uns die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt. Wählst Du diese Variante, stellst Du sicher, dass Du die zur Verfügung stehenden Beträge immer in vollem Umfang ausschöpfst.

Beispiel für die Berechnung des anteiligen Pflegegeldes:
Für die Pflegesachleistungen eines Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 3 steht ein Betrag von monatlich 1.432 Euro für die Sachleistungen zur Verfügung. Durch den Pflegedienst werden Leistungen im Wert von 590 Euro abgerechnet.

Der Sachleistungsanspruch wurde zu 41,2 Prozent ausgeschöpft. Die Pflegekasse zahlt ein anteiliges Pflegegeld von 336,92 Euro aus. Das Pflegegeld entspricht 58,8 Prozent des vollen Pflegegeldes von 573,00 Euro im Pflegegrad 3.

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