Schwangerschaftsabbruch
Kosten und Beratung
Du bist schwanger und denkst darüber nach, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Entscheidungsprozess wirft viele Fragen auf. Du hast in jedem Fall einen Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle.
In Deutschland gibt es drei Möglichkeiten, nach denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich ist:
- Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel
- Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation
- Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation
Die Bosch BKK übernimmt die Gesamtkosten für die unter Punkt 2. und 3. genannten Voraussetzungen. Bei einem Abbruch nach der Beratungsregel muss die Schwangere die Kosten für den eigentlichen Abbruch in der Regel selbst übernehmen.
Ist das Einkommen nachweislich zu gering, um die Kosten selbst zu tragen, kann eine Kostenübernahme bei der Bosch BKK beantragt werden. Hierzu muss ein Antrag auf Übernahme mit Einkommensnachweis vor dem Abbruch gestellt werden.
Für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 1.446 Euro monatlich. Für jedes unterhaltspflichtige Kind erhöht sich diese Grenze um 343 Euro. Wenn die Kosten für die Unterkunft höher als 424 Euro liegen, ist eine weitere Aufstockung der Einkommensgrenze um maximal 424 Euro möglich.
Die Kosten für die Vor- und Nachsorge durch einen Arzt werden von der Bosch BKK bezahlt.
Weitere Informationen
Praxen, Kliniken und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, findest Du hier: