Rooming in
Eltern können ihr Kind ins Krankenhaus begleiten
Nähe tut gut
Kein Kind bleibt gerne alleine. Wir unterstützen den gemeinsamen stationären Aufenthalt von Mutter und Kind nach der Geburt oder eines Elternteils bei Krankheit des Kindes. Das Bosch BKK Rooming-in ermöglicht ein gemeinsames Krankenhauszimmer für die erforderliche Aufenthaltsdauer.
Wenn Kinder ins Krankenhaus müssen, ist es ein wichtiger Trost, wenn ein Elternteil bei ihnen in der Klinik übernachten kann. Der Fachbegriff dafür lautet „Rooming-in“ oder stationäre Mitaufnahme.
Laut Gesetz können die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils bei Kindern unter neun Jahre übernehmen. Die Bosch BKK geht darüber hinaus und übernimmt künftig die Unterbringungskosten des Elternteils sogar bei Kindern bis unter zwölf Jahre.