Mutterschaftsgeld
Finanziell sorgenlos
Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro je Tag. Die Differenz zum Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber. Sonstige Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld (z. B. Arbeitslose) erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt - bei Mehrlings- oder Frühgeburten sogar 12 Wochen nach der Geburt. Wird beim Kind eine Behinderung innerhalb von 8 Wochen bis nach der Geburt ärztlich festgestellt, verlängert sich die Schutzfrist auch auf 12 Wochen. Dies muss nach Feststellung bei uns beantragt werden.
Wird der Anspruch vor der Entbindung nicht völlig ausgeschöpft, verlängert sich der Anspruchszeitraum nach der Entbindung entsprechend.