Elternzeit
Entspannt und aktiv durch die neue Zeit
Die gemeinsame Zeit mit Deinem Kind ist gerade in den ersten Monaten wichtig. Für Mama und Papa gleichermaßen. Der Anspruch auf Freistellung ist staatlich geregelt.
Nach der Geburt eines Kindes steht beiden Elternteilen Elternzeit zu. Die Höchstdauer beträgt - gerechnet ab der Geburt des Kindes - für beide Teile drei Jahre. Die Elternzeit kann auf zwei Abschnitte verteilt werden. Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten kann auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Hierfür bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers.
Das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit. Arbeitnehmer dürfen jedoch in dieser Zeit bis zu 32 Wochenstunden bei demselben Arbeitgeber nachgehen - oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen Arbeitgeber.
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Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers – gewisse Regeln sind jedoch einzuhalten. Einen Überblick hierzu findest Du in der Übersichtsbroschüre.