Zum Hauptinhalt springen

Elterngeld

Bosch BKK Informationen zum staatlich geförderten und einkommensunabhängigen Elterngeld

Sorgenfrei zu Hause bleiben

Die gemeinsame Zeit mit dem Baby ist durch das einkommensabhängige Elterngeld staatlich gefördert und sorgt für eine entspannte erste Zeit.

Alle Eltern können für Geburten seit 2007 einkommensabhängiges Elterngeld beantragen. Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht,
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Das Elterngeld wird in der Regel für zwölf oder 14 Monate in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens gezahlt (max. 1.800 Euro).

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum Elterngeld findest Du hier:

Downloads

Informationsbroschüren der Bosch BKK zum Elterngeld

Dein Kontakt zur Bosch BKK

Wir freuen uns auf Deine Anfrage.

Telefon

Schreib uns eine E-Mail

Schreib uns eine E-Mail oder gib uns Feedback