Wir übernehmen für Dich den doppelten Festzuschuss auf Antrag, ohne dass wir Dein Bonusheft benötigen. Voraussetzung ist, dass eine „unzumutbare Belastung“ vorliegt. Dies ist der Fall, wenn
- die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 1.414,00 EUR (2024) nicht übersteigen. Dieser Grenzwert erhöht sich für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um 530,25 EUR, für jeden weiteren um 353,50 EUR. Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen auch die Einnahmen anderer im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger und Angehöriger des Lebenspartners.
- Leistungen von Dritten bezogen wird z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Kriegsopferfürsorge, BaföG, Grundsicherung
- die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden
Der doppelte Festzuschuss gilt bei Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung, wenn es sich nicht um höherwertigere Metalllegierungen oder um sonstige Mehrkosten handelt.
Gleitender Härtefall
Liegen die Voraussetzungen für den doppelten Festzuschuss nicht vor, können wir für Dich eventuell weitere Kosten übernehmen.
Berechnungsgrundlage hierfür ist die Differenz aus den Bruttoeinnahmen und den oben genannten Einkommensgrenzen. Das Dreifache dieser Differenz wird vom einfachen Festzuschuss (60%) abgezogen. Ein positives Ergebnis entspricht dem Erstattungsbetrag. Die Erstattungshöhe beträgt max. den zweifachen Festzuschuss, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Diese Prüfung kann erst nach der Abrechnung erfolgen.
Da diese Berechnung komplexer ist, ruf uns gerne an. Dann besprechen wir das gemeinsam.