Soziotherapie
Versicherte, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, haben Anspruch auf Soziotherapie.
Die Soziotherapie soll Betroffene befähigen und motivieren, die verordneten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für höchsten 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.
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