Kuren
Vorsorgeleistungen im Rahmen einer Kur
Ambulante Vorsorgeleistungen
Wir beteiligen uns an den Kosten für ambulante Vorsorgeleistungen, wenn ambulante Behandlungen und Maßnahmen - einschließlich der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln - nicht ausreichen. Diese können in anerkannten Heilbädern oder Kurorten durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Besonderheiten des Kurortes für die Krankheitsverhütung geeignet sind.
Du erhältst den gesetzlichen, höchstmöglichen Zuschuss von 16 Euro täglich zu den Kosten für Unterkunft, Fahrtkosten und Kurtaxe. Für chronisch kranke Kleinkinder (Alter: 1 bis 5 Jahre) beträgt der Höchstzuschuss 25 Euro täglich.
Wir übernehmen alle Kosten für badeärztliche Behandlung sowie für verordnete Leistungen. Du zahlst nur die üblichen Zuzahlungen.
Stationäre Vorsorgeleistungen
Wir tragen die vollen Kosten in bestimmten Vorsorgeeinrichtungen, wenn ambulante Behandlungen und Maßnahmen - einschließlich der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln - nicht ausreichen. Dies stimmen wir mit dem behandelnden Arzt und dem Medizinischen Dienst ab. Deine Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich.
Die Dauer ist auf drei Wochen begrenzt; eine Wiederholung ist nach frühestens vier Jahren möglich.
Für Vorsorge- oder Reha-Maßnahmen für Eltern in Häusern des Müttergenesungswerkes oder ähnlichen Einrichtungen übernehmen wir die vollen Kosten. Deine Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich. Weiterhin übernehmen wir Kinderkuren, soweit sie medizinisch notwendig sind. Sie brauchen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Zuzahlung leisten.
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