Kostenerstattung
Welche Kosten darf die Bosch BKK erstatten?
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Leistungen nach dem Sach- und Dienstleistungsprinzip erbracht. Versicherte können statt der Sachleistungen auch die Kostenerstattung wählen: für ärztliche oder zahnärztliche Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankenkasse vom Versicherten darüber in Kenntnis gesetzt wird und ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Erstattet werden nur die Kosten, die die Bosch BKK auch im Falle einer Sachleistung bezahlen müsste. Darüber hinaus können auch nur die Leistungen in Anspruch genommen werden, die als vertragsgemäße Sachleistungen zugelassen sind. Zuzahlungen müssen abgezogen werden. Die Versicherten sind an die Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.