Hospiz
Sterbeeinrichtungen für ein Sterben in Würde
Wenn schwer kranke Menschen nicht daheim von einem Familienmitglied oder im Krankenhaus versorgt werden können, besteht die Möglichkeit einer palliativmedizinischen Begleitung und Pflege im Hospiz. Die Bosch BKK bezuschusst sowohl stationäre wie auch teilstationäre Behandlungen mit 90 Prozent (bei Kinderhospiz 95 Prozent) der vereinbarten Tagesbedarfssätze unter Anrechnung der Leistungen der Pflegekasse. Versicherte zahlen für stationäre Hospizleistungen keinen Eigenanteil.
Darüber hinaus unterstützt die Bosch BKK ambulante Hospizdienste finanziell, die für Versicherte qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haushalt oder Familie erbringen.
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