Heilpraktiker
Heilpraktiker-Leistungen im Rahmen von gesetzlichen Krankenkassen-Leistungen
Homöopathie, Aromatherapie, Kinesiologie, Bioenergetik – dies sind nur einige der vielfältigen Therapieansätze von Heilpraktikern. Manche Menschen wünschen sich ergänzend zur schulmedizinischen Behandlung eine Betreuung durch einen Heilpraktiker. Doch da Heilpraktiker keine staatlich geregelte Berufsbezeichnung ist, gelten sie für gesetzliche Krankenversicherungen nicht als anerkannte Leistungserbringer.
Heilpraktiker dürfen nach den geltenden rechtlichen Regelungen ihre Behandlungen deshalb nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher dürfen wir Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker leider nicht übernehmen oder erstatten.
Unser Partner, die Robert Bosch Risk and Insurance Management GmbH, bietet Dir eine breite Palette an privaten Zusatzversicherungen an – darunter auch zur Übernahme von Kosten für Heilpraktikerverfahren. Mehr erfährst Du hier