Fahrkosten
Auch im Krankheitsfall medizinisch mobil sein
Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für Fahrten einschließlich der Krankentransporte,
- wenn Du mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musst.
- wenn Du aus zwingenden medizinischen Gründen in ein anderes Krankhaus verlegt werden musst.
- wenn z. B. Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Strahlen- bzw. Chemotherapie nötig sind.
- wenn Du vor oder nach stationären Behandlungen noch einmal ins Krankenhaus oder zu einer ambulanten Operation fahren musst. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass dadurch eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird.
Fahrkosten im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung können nur nach vorheriger Genehmigung übernommen werden.
Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Versicherte, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) oder
- Pflegegrad 4 oder 5 nach SGB XI oder
- Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
Versicherte müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten tragen, mind. 5 Euro, höchstens 10 Euro je einfache Fahrt. Der Arzt muss die jeweilige Fahrt vor der Beförderung verordnen.
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