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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Informationen und Details der Bosch Betriebskrankenkasse zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation

Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für Sprach- und Beschäftigungstherapie, Belastungserprobung, Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht sowie wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke in Vertragseinrichtungen am Wohnort. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung.

Patientenschulungen:
Chronische Erkrankungen können für betroffene Personen und deren Angehörige wie beispielsweise Eltern eine große Belastung darstellen. Um eine weitere Verschlimmerung des Gesundheitszustands zu verhindern, gilt es aktiv bei der Behandlung mitzuwirken und einen selbstbestimmten Umgang mit der chronischen Krankheit zu erlernen.

Aus diesen Gründen können Menschen mit chronischen Erkrankungen (gemäß §43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) sogenannte Patientenschulungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Neben der Aufklärung zur Erkrankung soll außerdem eine positive Einstellung zur Erkrankung und deren Bewältigung aufgebaut werden. Auch präventive Maßnahmen, die Mobilisierung der sozialen Unterstützung und Selbstmanagement-Kompetenzen gehören zu den Inhalten solcher Schulungen. Zusätzlich sollen Wege für eine verbesserte Körperwahrnehmung gefunden werden. Ziele sind dabei unter anderem die Optimierung des Krankheitsmanagements und die Hilfe zur individuellen Selbsthilfe.

Für zahlreiche qualifizierte Patientenschulungen erstattet Dir die Bosch BKK den Großteil der Kosten, wenn Sie eine chronische Erkrankung wie Adipositas, Asthma o.ä. haben. Sie tragen dabei nur die gesetzliche Zuzahlung von 20 %. Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung sind: Mindestens 80% Teilnahme, außerdem müssen Patientenschulungen strukturiert, effizient, wirksam und qualitätsgesichert sein. Dabei sollten sie ambulant und wohnortnah in geschlossenen Gruppen stattfinden sowie von einem qualifizierten sowie interdisziplinären Team durchgeführt werden.

Hast Du (oder Dein Kind) eine diagnostizierte chronische Erkrankung und Interesse an einer solchen Patientenschulung? Zur Beantragung der Kostenerstattung (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) benötigen wir zunächst eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnose. Unsere Kundenberater:innen und Patientenbegleiter:innen beraten und unterstützen Dich gerne bei der Auswahl von geeigneten Anbietern und Schulungen!

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